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kejo111 fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Volljährige, die noch bei den Eltern leben: Dürfen Eltern Besuch verbieten?

Wenn Volljährige noch bei den Eltern leben (weil sie ihnen aufgrund noch laufender Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet sind), dürfen die Eltern ihnen z. B. verbieten, dass Freund/Freundin den/die Volljährige/n zu Hause besucht und auch ggf. dort übernachtet? Oder gilt das nur, wenn die Person, um die es geht, den Eltern schon mal gedroht hat oder eine sonstige Straftat gegen sie verübt hat, die ein Hausverbot rechtfertigt?

Update:

Nachtrag: Über Nennung passender Rechtsgrundlagen würde ich freuen. Danke!

Update 2:

... würde ich MICH freuen, natürlich. @chani: Hausrecht, klar, aber hat der Volljährige nicht das Recht, in SEINEN Räumen bzw. seinem Zimmer selbst zu bestimmen?

Update 3:

@Kopftuch: Blöde Antwort! Es geht nicht um mich, ich bin seit 30 Jahren volljährig.

@alle: Hausrecht, klar, aber was ist mit den Rechten des Volljährigen? Hat ein Volljähriger etwa kein Recht, in seinem Zimmer Besuch zu empfangen und darüber selbst zu entscheiden?

Update 4:

Stichwort Untermieter: Wäre mir neu, dass ein Hauptmieter einem Untermieter Besuch verbieten darf, wenn es nicht gerade gute Gründe gibt, die in der Person des Besuchers liegen.

Stichwort: Eltern zahlen die Miete ... so mancher Volljährige wohnt nicht kostenlos bei den Eltern, sondern beteiligt sich an den Mietkosten.

Update 5:

@ consejero: Du schreibst "als Mieter darfst du in deinem Zimmer Besuch bis zu 5 Wochen und 6 Tage übernachten lassen" - Ich bin der Meinung, dass das ein modernes Ammenmärchen ist. Oder kennst du eine Rechtsgrundlage?

19 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Klar deine Eltern haben das Hausrecht. Anders sieht es aus , wenn du an sie Miete abführst. In diesem Falle tritt das Mietrecht in Kraft und als Mieter darfst du in deinem Zimmer Besuch bis zu 5 Wochen und 6 Tage übernachten lassen. Ihr müsst euch aber an die Hausordnung halten. Zimmerlautstärke usw. Wenn du für dein Zimmer Miete bezahlst und kein Bad und Küche im Zimmer sind , hast du Nutzungsrecht für Küche und Bad. Gleiches gilt auch für deinen Besuch

    mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    es geht schon da sie die wohnung bezahlen und entscheiden dürfen wer in ihr haus darf únd wer nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich dürfen sie es verbieten, es ist ja ihre Wohnung, und da bestimmen die Eltern, wen sie da reinlassen und wen nicht.

    Eine Volljährigen steht es ja frei auszuziehen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fragen wir doch mal umgegehrt. Muss ein Hausbesitzer ( Eltern) sich alles gefallen lassen? Nein ich denke nicht, und wenn doch, würde ich meine Kinder rausschmeißen!

    Da wäre mir dann alles egal, ob recht oder unrecht.

    Aber ich würde versuchen immer vorher eine friedliche Einigung zu erzielen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ja sie dürfen es verbieten

    sie sind ja die eigner des hauses

  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, als Wohnungsinhaber dürfen sie das.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sie dürfen es verbieten. ihnen gehört die wohnung und wem diese gehört hat auch das recht zu sagen wer drin sein darf und wer nicht.

  • Lili
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Eltern haben "Hausrecht", da sie die Miete bezahlen oder ihnen die Wohnung/Haus selbst gehört. Du musst Dir also das Einverständnis holen, wenn Du Gäste ins Haus holen willst. Sollte Dir das nicht passen, dann musst Du leider ausziehen, dann bist Du auch Dein eigener Herr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, deine Eltern haben da leider das volle Sagen, denn sie stehen im Mietvertrag und haben somit das Hausrecht.

    Das gilt auch für dein Zimmer, was dir in dem Sinne nur zur Verfügung gestellt wird, aber ja mit zum Mietvertrag gehört, den deine Eltern unterschieben haben.

    Es sei denn, du hast einen Untermitvertrag......

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

    http://www.juraforum.de/gesetze/GG/Art.13/Art.13_G...

    NACHTRAG:

    Stichwort Miete:

    Es ist vollig unerheblich, ob der Jugendliche die Miete mitträgt, solange kein Untermietvertrag existiert.

    Rechtlich zählen nur schriftliche Verträge. Mit mündlichen Absprachen kommt man nicht weit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zieh aus. In deinen eigenen vier Wänden kannst du machen was du magst. So lange du noch Daheim wohnst ist das so.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    einerseits besteht ohne wenn udn aber Hausrecht - ist so und wird hoffentlich immer so bleiben.

    Hat die Volljährige einen Untermietvertrag - was ich aber stark bezweifle - könnte sie sich sicherliche darauf berufen, aber im Endeffekt wird die Situation immer stressgeladener, da ja im Zimmer der Volljährigen keine Toilette/Küche is.

    Anders: warum oder was haben die Eltern gg. den Besuch? Wie angesprochen, widerpricht die Person gg. die ethische Einstellung der Eltern oder vorbestraft? Warum redet die Volljährige nich mal - was die Gründe sind. Im übringe, irgendwann endet jede Ausbildung. Falls es keine Lösung geben sollte, evt. über JugAmt versuchen da eine Lösung zu finden.

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