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Ist folgendes Anliegen verfassungsfeindlich?

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittle können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nein, warum, es steht so in Art. 15 GG. Es hat eine ganz praktische Anwendung, man will eine neue Straße bauen, egal wie man sie baut, irgendwann muss sie über ein Privatgründstück führen, also bleibt nur zwei Möglichkeiten: Nicht bauen oder gegen Entschädigung enteignen und die Straße bauen.

    Es steht schließlich auch in Art. 14 Absatz2 GG: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Eine Straße dient der Allgemeinheit.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    verfassungsfeindlich...??dies ist der nicht sehr gut angewandte §15 GG in deutschland...

    saludos

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich ist es das nicht.

    Aber auf die Auslegung kommt es schon an.

    Ich lebe überwiegend im Ausland/Asien und hier haben die Verfassungsschreiber etwas weiter gedacht.

    Eine Bahnprivatisierung wäre Verfassungsrechtlich verboten, da Grundbedürfnisse der Bevölkerung nicht privatisiert werden können.

    Damit zahle ich pro Kubikmeter Wasser incl. Abwasser umgerechnet 50 Cent - Strom ist 75% billiger.

    Natürlich haben die staatlichen Unternehmen weder einen hochbezahlten Vorstand noch einen Aufsichtsrat, sondern müssen damit rechnen, dass ihnen bei schlechter oder teurer Leistung die Bevölkerung die Bude einrennt.

    Und eine volksnahe Polizei macht da einfach mit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Wortlaut stammt vom Artikel 15 Grundgesetz, damit ist es nicht verfassungsfeindlich, sondern Teil dessen, was in Deutschland als Verfassung fungiert.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist nicht Verfassungswiedrig und wird in Artikel 15 im Grundgesetz geregelt.

    Die Bodenschätze eine Landes gehören nicht dem Grundstücksbesitzer sondern der Nation, in der der Grundeigentümer sein Grundstück hat.

    Um Bodenschätze fördern zu dürfen muß eine Bohr- oder Schürfgenehmigung zuvor erteilt werden.

    Ebenso Funde aus früheren Epochen wie Schätze untergegangener Kulturen etc. gehören dem Staat, der Finder ist verpflichtet diese ohne Entschädigung abzugeben.

    Bei Enteignungsverfahren, werden maximal zwei Angebote abgegeben, das erste Angebot ist in der Regel niedrig, das Zwqeite beträgt bis zum 5 fachen des Wertes des ersten Angebotes, sollte man beim 2ten Angebot nicht zugreifen dann kommte es zur Zwangsenteignung wo als Entschädigung nur bis ca. 10 % des ersten Angebots, eine Ausgleichszahlung zur Entschädigung erfolgt, zusätzlich sind aber noch alle Auslagen aus dem Enteignungsverfahren vom Enteigneten zu bezahlen.

    Einem Bekannten gehörte in Lübeck ein Kleingarten, der von einer Fährgesellschaft benötigt wurde um die Fährhafenkapazitäten zu erweitern, als Entschädigung machte diuese Fährgesellschaft ihm das Angebot ein viermal größeres Grundstück in eiunem anderen Stadtteil, sowie 150.000 € anzunehmen, er zögerte nicht lange und unterschrieb den Abtretungsvertrag, sonst drohte ihm eine Enteignung der Stadt Lübeck, deren Ausgleichszahlung hätte nur 8000 € betragen ohne Ersatzgrundstück.

    6 Wehrhafte Bürger haben versucht standhaft zu bleiben, ohne Erfolg, beim Oberlandesgericht unterlagen sie in der Revisionsverhandlung erneut, deren Fall wurde zu keiner weiteren revision zugelassen, die Entschädigung beträgt etwa 800 €, es sind aber Gerichts- Anwalts- und Gutachterkosten in Höhe von ca. 48.000 € zu bezahlen, das pro wehrhaften Bürger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    grund und boden zu verkaufen ist legal,städte und gemeinden haben ja auch öffentliche plätze die keinem an sich gehören.aber jemanden zwingen zu verkaufen ist sicher verfassungswidrig,da hier eine enteignung stattfindet.sowas gabs früher bei den dreckspatzen der deutschen"demokratischen"repuplik.nur in ausnahmefällen darf land enteigent werden,zb wenn eine autobahn gebaut wird und ein bauer sein feld nicht vekaufen will.sonst müsste man da ja außenrum baun.in der regel wird dem mann dann einfach gutes geld gezahlt bzw ein stück land woanders dafür gegeben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    natürlich nicht, weil natürlich doch...

    da haben sich die jungs schon abgesichert.

    ich habe eine solche enteignung schon persönlich mitbekommen, zwecks errichtung einer neuen autobahnauffahrt.

    wenn du nicht willst, wirst du quasi zwangsenteignet. und das in einer angeblichen demokratie...hihi.

    art und ausmass der entschädigung sinken mit wachsendem widerstand. schlaue taktik.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dieses Gesetz ist die Tür, die im Notfall geöffnet werden muß, um Projekte von übergeordneter Bedeutung gegen den Willen des Einzelnen zu realisieren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, wieso?

    ..

  • reGnau
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Teil der deutschen Verfassung und ist nicht Verfassungsfeindlich aber dennoch Menschenfeindlich, denn wer gibt schon freiwillig sein Eigentum her, damit andere es nutzen können?

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