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Anwaltskostenübernahme? Prozesskostenbeihilfe?

Hallo, ich hab hier schon gelesen, dass man unter bestimmen Umständen (wenig Einkommen) Prozesskostenbeihilfe und Anwaltskosten erstattet bekommen kann. (s. http://answers.yahoo.com/question/index?qid=200803...

Meine Situation: Ich bin Studentin und mir wird jetzt "Warenbetrug in zwei Fällen" vorgeworfen. Ich weiß nicht worum es geht. Deshalb bin ich zum Anwalt gegangen, der bisher nur ein Schreiben an die Polizei aufgesetzt hat, um an alle nötigen Unterlagen zu kommen.

Das ist jetzt 3 Monate her. Heute habe ich eine Aufforderung für die Zahlung eines Kostenvorschusses über 200€ bekommen. Das kann ich nicht bezahlen!!!

Was kann ich jetzt tun?

So wie ich das bisher verstanden habe, wird mir als Beschuldigte einer Straftat gar keine Kostenübernahme gewährt, oder doch?!? Wie muss ich vorgehen, damit ich nicht vollständig in die Misere gerate?

(ist ja klar, dass ich erst mal zur Kanzlei gehe, aber vorher informieren ist schon besser)

Update:

Man muss dazu sagen, dass ich schon im Vorfeld die Kanzlei darüber informiert habe, dass ich wenig Geld habe.

Vorwürfe bringen jetzt gar nix. Ich bin nicht "Anwaltserfahren".

Ich möchte einfach nur schnell aus der Sache rauskommen.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also... grundsätzliche Lage... Du bist zu einem Anwalt und hast ihn beauftragt ein Schreiben aufzusetzen, um die Unterlagen anzufordern. Dazu kommt natürlich die Beratung und der Zeitaufwand den er hat, um die Unterlagen zu lesen. Das musst du natürlich bezahlen, solange das niemand anderes für dich tut. Dafür ist der Vorschuss da, damit er eine Sicherheit hat um weiterarbeiten zu können.

    Prozesskostenhilfe gibt es erst vor Gericht, und wie schon gesagt wurde auch nur im Zivilprozess. Warenbetrug ist aber eine Straftat. Dein Anwalt kann dir als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, auf Antrag. Aber auch das geht erst vor Gericht.

    Die Kosten für deinen Anwalt übernimmt der Staat nur dann, wenn du freigesprochen wirst. Außerdem wird der Pflichtverteidiger immer bezahlt, wenn ich mich recht erinnere, bin da aber nicht ganz sicher.

    Was du noch nicht erwähnt hast, was aber sehr sehr wichtig wäre... hast du eine Vertretungsvollmacht unterschrieben für den Rechtsanwalt? Wenn ja, hast du ihn beauftragt. Dann wirst du zahlen müssen, außer du kannst nachweisen dass er behauptet hat du müsstest nichts bezahlen. Hast du nichts unterschrieben, hast du auch keinen Auftrag gegeben. Dann handelt er auf eigene Rechnung.

    Mein Tipp wäre jetzt.. Du bist Student, verdienst also nicht viel. Geh zum Gericht und beantrage einen Beratungshilfeschein. Du brauchst dafür Einkommensnachweise und Nachweise über deine Miet- und Heizkosten sowie den Studentenausweis. Damit kannst du dich dann für höchstens 10 Euro von einem anderen Anwalt beraten lassen, ob du die 200 Euro zahlen musst.

    Gilt natürlich nur, wenn die in der Kanzlei Schwierigkeiten machen! Wenn du gesagt hast, dass du kein Geld hast, wären die verpflichtet gewesen dich aufzuklären, dass Kosten auf dich zukommen!

    Quelle(n): Ausbildung am Gericht
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte dem Anwalt vorher sagen, daß man ihn nicht bezahlen kann.

    Er hätte Dir dann in punkto Prozesskostenbeihilfe raten können, was Du tun musst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da es sich um ein Strafverfahren handelt, steht Dir keine PKH zu, diese gibt es nur bei Zivilverfahren

    Aber das Strafgericht kann anordnen, das dein Rechtsanwalt, dein Pflichtverteidiger wird. Somit kommt der Staat für die Auslagen deines Anwaltes auf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es wirklich zu einem Prozess kommt, dann hast Du alle diese Möglichkeiten.

    Meines Wissens hast Du so lange keine Kostenerstattung zugute, wie gegen Dich keine formelle Anklage erhoben wird.

    Sicher kannst Du mit der Kanzlei Ratenzahlung oder sowas vereinbaren - oder einen Aufschub, bis klar ist, ob der Fall weitergeht oder nicht.

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