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Tomaten werfen anstatt von Steinen?

würde nicht jede demonstration damit mit einer portion humor und ohne verletzungsrisiko zu einer wirkungsvollen veranstaltung werden?

Zumal steine ja rechtlich doch schon umstritten sind. wie sieht es da mit tomaten aus? wie würde die anklage der staatsanwaltschaft lauten?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schade um die Tomaten. Steine kann man wieder verwenden, Tomaten nicht.

  • Max M
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde das gut mit den Tomaten.

    Und die Polizei muss statt Knüppel

    Salatgurken nehmen.

    .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist trotzdem gefährlich, die Beworfenen könnten auf den zermanschten Tomaten auf dem Boden ausrutschen und sich den Hals brechen!

    Wie die Anklage der Staatsanwaltschaft lauten würde, weiß ich nicht, das kannst Du aber schnell herausfinden: Fahr mit 20 Tomaten zum Gericht und warte bis der Staatsanwalt herauskommt, dann wirf...

    ..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aber nicht mit Holland-Tomaten,die sind oft härter als ein Pflasterstein!Bei guten wird der Getroffene nur eingesoßt!

    Quelle(n): Lecker Tomatensoße
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kannst es Drehen und Wenden wie Du es willst, das stellt eine vorsätzlich Körperverletzung dar und ist eine Straftat.

    Geldstrafe bei schweren Verletzungen sogar Haftstrafen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ein guter Werfer bist und die Tomate sehr gut beschleunigen kannst dann dürfte das auch ganz schön weh tun, bevor sie förmlich zerplatzt. Ob man damit dermaßen Schaden anrichten kann um mindestens ein Fenster zum bersten zu bringen müßte man mal prüfen. Aber die meisten dürften gar nicht so gut werfen können, sodaß Tomaten eindeutig die bessere Wahl wären. Für Tomatenwerfer gilt das gleiche wie für Eierwerfer, informiere dich einfach was die Leute die Politiker Eier um die Ohren gehauen haben bekommen haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja ganz sicher, faule Eier werden auch gerne mal genommen :-)

    Ich glaube, das fällt unter Beleidigung weil es mit einer Herabwürdigung der Person durch eine Tätlichkeit zu tun hat.

    Quelle(n): § 185 - Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • *Ice*
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Sowas gibt es schon. "La Tomatina", google mal, findet einmal jaehrlich in Spanien in der Provinz Valencia statt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist das selbe wie wenn 2 Länder beschliessen würden einen Krieg auf dem Fussballplatz auszumachen...

    Der Verlierer würde dann trotzdem zu den waffen greiffen...

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