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hallo, wenn man einen offenbarungseid geleistet hat und dann zu geld kommt....?
muß man die alten schulden noch bezahlen.
genauer ich weiß das eine person die geld schuldet jetzt nicht zahlen kann.
bin aber nicht ganz sicher, ob da nicht doch was ist.
soll ich klagen oder nicht.
danke für jede hilfe
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn es sich auf Grund der Summe lohnt, dann habe ich einen Tipp für dich.
Gehe in ein Schreibwarengeschäft, und hole dir einen Antrag auf <Erlass eines Mahnbescheids>. Dann gehe zum Amtsgericht und hole dir einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe.
Ausfüllen und beide Anträge gleichzeitig an das zuständige Amtsgericht schicken. Auf dem Mahnbescheidsantrag steht die Adresse des zuständigen Amtsgerichts.
Kosten für dich 1,99 Euro für den Antrag. Der Rest läuft ganz allein.
- vor 1 Jahrzehnt
den offenbarungseid gibt es nicht mehr man hat dem kind einen anderen namen gegeben "Eidesstattliche Versicherung" und diese gilt für 3 Jahre danach wird überprüft ,falls Geld vorhanden müssen natürlich die Schulden gezahlt werden .
- chichipink34Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Wer kann es kontrollieren? Wenn der Mensch anständig ist wird er zahlen. Wenn du das über Gericht machen willst musst du noch zuerst die Gerichtskosten zahlen. Ob es für dich dann noch wert hat?
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn jemand bei Dir noch Schulden hat und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat und jetzt zu Geld gekommen ist, dann kann man das einklagen und derjenige darf das Geld nicht behalten sondern muss es seinen Gläubigern abtreten.
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- jerry colaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du kannst nicht klagen! Die Person hat eidesstattlich versichert das sie nichts hat und das ist eben 3 Jahre lang so.
Die Person kann und sollte dir dann die Klagekosten in Rechnung stellen. Immerhin soll ja der Schuldner in Ruhe gelassen werden, DAMIT er in der Zeit zu Geld kommen und wirtschaften kann, ein redlicher Schuldner wird diese Zeit zum Sparen nutzen.
Immerhin hat dir der Schuldner ja sicher Papiere vorgelegt über seine Geldeingänge Arbeitgeber usw. da könntest du ja zur Not anrufen, wenn du meinst die wären gefälscht.
Geldeingänge, auch gröÃere, müssen nicht nachgemeldet werden - es ist Sache des Schuldners das Geld so umzuleiten, das davon nichts bekannt wird.
Quelle(n): Bin selber von EV betroffen, bin aber leider nicht zu Geld gekommen um die zu bezahlen :-( Spenden werden gerne genommen