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jokurt fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gibt es handlungsvorschriften bei Drogentests in einem Therapeutischen Rahmen?

Durch einen Bekannten habe ich erfahren das in einem Wohnheim für Leute mit Drogenproblemen, Betreutes wohnen nennt sich as wohl.da werden scheinbar Drogentests (Urinkontrollen) bei männlichen Klienten durch weibliche Bedienstete abgenommen werden.

Ich frage mich ob das rechtens ist, bzw. ob es da für nRW eine verbindliche rechtsvorschrift gibt.

Update:

1. ist eine Einrichtung für psychisch Kranke.

2. 90 % des Personals ist weiblich, männliche Betreuer sind demnach nicht immer verfügbar.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es wird sich vermutlich um eine Drogentherapie-Einrichtung mit angeschlossener WG handeln.

    Die Kostenträger sind oftmals die Jugendämter aufgrund §§ 34, 35a und 41 SGB VIII.

    Diese verlangen grundsätzlich ein cleanen Rahmen und eine vorherige Entgiftung. Ein Platz kostet (mit Therapie) ca. 200 € pro Tag, den der Steuerzahler zu entrichten hat!

    Somit ist eine UK jederzeit möglich und kann auch von Amts wegen angeordnet werden, die Betroffenen müssen sich dieser nicht unterziehen, dann gilt das aber als Rückfall und die Einrichtung ist zu verlassen.

    Eine "Abnahme" bei männlichen Bewohnern durch weibliches Personal, ich vermute da übertreibt jemand...

    Die Personenkontrolle übernimmt immer ein gleichgeschlechtlicher Betreuer, ggfls. passt mal eine Frau vor der Toilette eines männlichen Bewohners auf.

    Grüße

    Nachtrag:

    Drogenabhängigkeit und psychische Krankheit liegen oft beieinander, auf jeden Fall eine Einrichtung des betreuten Wohnens,

    Wenn fast nur weibliche Betreuer vor Ort sind, wird nur kontrolliert, ob in die Toilette kein Fremdurin eingebracht werden kann. Es wird keiner neben dem Urinierenden stehen, ansonsten würde wirklich ein Verstoß vorliegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    warum nicht? die muss ja nur mit im raum sein und sehen, dass due dir den urin nicht sonstwo beschaffst. die guckt ja nicht genau auf den strahl dabei.

    wenn du im krankenhaus einen katheter bekommst, macht das ja auch nicht immer nur ein mann.

    mit den rechtsvorschrigten kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich glaube, die unterschiede gibt es nur bei leibesvisitationen.

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