Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

was steht alleinerziehenden mit 2 Kindern Unterkunftskosten zu?

Bin mitten in der Trennung von meinem Freund.

Möchte gerne in der Wohnung bleiben die ca 600€ warm 470€ kalt kostet.

85qm stehen im Mietvertrag sind aber nur 76qm. Wenn ich mit dem Vermieter rede und er eine Mietminderung eingeht sind das ca 10% von der Kaltmiete d.h. 423€ kalt .

Würde das das Amt zahlen? Hab ich überhaupt eine Chance?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Genaue Angaben kann Dir wirklich niemand hier machen. Was mir aber daran auffällt: Unterhalt bekommst Du selbstverständlich zuallererst vom Kindsvater. Wenn Dein Freund nicht der Vater der Kinder ist, muß er gar nichts zahlen. Wenn der Vater nicht zahlen kann, springt die ARGE ein.

    Selbst 76 qm dürften als zu viel bewertet werden. Es kommt sinnigerweise nicht nur auf die Mietkosten, sondern auch auf die Wohnungsgröße an. Die Kosten sind allerdings gewiß auch zu hoch, als daß die ARGE dafür aufkommen würde. Normalerweise wird Dir dann ein Umzug finanziert.

    Nun besteht die Möglichkeit, daß sie bis zum normalen Satz zahlen und Du die Differenz selbst zahlen mußt, also aus dem Geld, das Du von der ARGE für Deinen Lebensunterhalt bekommst. Wenn diese Differenz allerdings zu groß ist, fragt sich das Amt, wie Du das schaffst und kann die Gelder sperren.

    Was Du bedenken mußt: Wenn es knapp wird und Du knapsen mußt, weil die Wohnungskosten Dich auffressen - Du mußt ja auch eventuelle Nachzahlungen kalkulieren, für die die ARGE nicht aufkommt -, wird das der Horror für Dich und Deine Kinder. Plane also sorgfältig, stelle einen Kostenplan auf, in dem Du realistisch alle anfallenden Fixkosten einkalkulierst, denke daran, daß ein kleines Bißchen Luft sein sollte und vereinbare dann einen Termin bei der ARGE. Dort wird Dein Bedarf berechnet, eine erste unverbindliche Auskunft kann Dir auch dann schon gegeben werden. Dann warte den offiziellen Bescheid ab und überlege, ob Du damit in Deiner Wohnung leben kannst.

    Einen Rechner für einen groben, nicht offiziellen Überschlag findest Du hier:

    http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

    EDIT: Gute Argumente ziehen übrigens immer, zum Beispiel, daß die Kinder in der KiTa bleiben sollen oder Du in der Nähe Deiner jetzigen Wohnung eine Aussicht auf einen Job hast, der sich mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbaren läßt. Deshalb bekommst Du nicht mehr Geld, aber Du darfst vielleicht Deine Wohnung behalten.

    Schöpfe alles aus, was es an Geldern gibt, zum Beispiel Alleinerziehendenzuschlag. Verlasse Dich nicht darauf, daß Du automatisch alles bekommst, was Euch zusteht, das wird gern 'mal einfach nicht erwähnt. Eine gute Hilfe ist ein solcher Ratgeber:

    http://www.amazon.de/111-Tipps-Arbeitslosengeld-II...

    Das ist gut investiertes Geld. In dem Ratgeber dürfte auch schon Einiges zu Alleinerziehenden stehen, ansonsten gibt es auch noch einen Ratgeber für Eltern aus der Reihe, dieser dürfte aber der Richtige für Dich sein.

    Viel Erfolg!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Hier findst du was du suchst

    Richtwerte für angemessene Wohnkosten

    nach den Berliner Ausführungsvorschriften Wohnen

    und qm spiele kein rolle mehr wie die Bruttowarmmieten

    Haushaltsgröße Bruttowarmmieten

    1 Person 360 Euro

    2 Personen 444 Euro

    3 Personen 542 Euro

    4 Personen 619 Euro

    5 Personen 705 Euro

    jede weitere Person + 50 Euro

  • Gerd P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Unterkunftskosten regional verschieden sind und teilweise auch der Einzelfallsentscheidung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin unterliegen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.