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hase fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kein Keller ,wohin mir dem Fahrrad?

Wohin mit dem Fahrrad,wenn man keinen Keller hat?Mir ist nun schon das zweite Rad gestohlen worden.Ich hatte die Räder auf dem Hof angeschlossen.Weiss jemand zufällig ob der Vermieter mir einen Raum zur Verfügung stellen muss?Oder welche Rechte ich sonst in so einer Sache habe?

Update:

Nachtrag: Ich habe eine 40qm Dachgeschoss Wohnung-ohne Balkon! Da passt nun wirklich kein Fahrrad mehr rein.

Und ein Fahrrad bis in den vierten Stock schleppen...nee das schaff ich nicht.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn der Flur groß genug ist,muß der Vermieter,das Unterbringen von Fahrädern dulden,darf aber Niemanden beim Durchgehen hindern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns nehmen die Mieter die Dinger in die Wohnung..... und stellen es auf den Balkon.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am Balkon oder in der Wohnung oder im Treppenhaus, je nach Platz. Ist bei uns jedenfalls so gebräuchlich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt Klappfahrräder, die sind nicht wircklich teuer, klappst du zusammen und stellst sie in dein Haus/Wohnung. Basta^^

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  • jatzy3
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    In die gute Stube wo sonst,mache ich auch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet Dir einen Fahrradraum zu stellen. Nebenbei bemerkt gibt es in den Fahrradräumen ständig Ärger mit den anderen Benutzern. Also hoch schleppen.

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