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Nutzungsausfallentschädigung?

Hallo,

ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Mein Auto hat dabei Totalschaden erlitten.

Nun möchte ich vom Unfallverursacher Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen.

Doch dessen Versicherung behauptet diese kann ich nur in Anspruch nehmen, wenn ein neues Fahrzeug kaufe und einen neuen Fahrzeugschein nachweisen kann.

Stimmt das? Nach welcher Rechtsgrundlage ergibt sich eigentlich die Nutzungsausfallentschädigung?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Naja, ich weiss zwar nicht die Rechtsgrundlage aber die Nutzenausfallentschädigung, bekommst du für den Nutzenausfall und dieser benötigt auch ein Endedatum. Im Regelfall für die Dauer der Reperatur. Beim Totalschaden, gute Frage. Ich google mal.

    vor einiger Zeit fuhr mir ein LKW von hinten auf mein Auto auf - Totalschaden bei meinem KFZ, Schleudertrauma und einige andere Blessuren bei meiner Beifahrerin und mir und volle Schuldanerkennung durch LKW-Fahrer.

    Eigentuemer des KFZ: ich (geschaedigter Fahrer)

    Halterin des KFZ: meine Freundin (geschaedigte Beifahrerin)

    Die gegnerische Versicherung weigerte sich, eine Entschaedigung fuer Nutzungsausfall zu zahlen, da meine Freundin als Halterin aufgrund ihrer Verletzungen ja nicht in der Lage gewesen war, selber ein KFZ zu fahren. Wir klagten vor Gericht mit der Argumentation, dass Freunde und Familienmitglieder sehr wohl bereit waren, uns fuer Besorgungsfahrten und zu Aerzten zu fahren, jedoch kein eigenes KFZ haben (Umstand wurde durch Zeugen belegt).

    Immerhin hat das Eigentum an einem Auto doch auch dann einen Nutzen, wenn man selber es (aus welchen Gruenden auch immer) nicht fahren kann. Es gibt Menschen, die kaufen sich fuer EUR 300.000 einen Bentley, ohne selber einen Fuehrerschein zu haben - der Argumentation der gegnerischen Versicherung folgend, haetten diese Kaeufer aber vom Eigentum am Bentley keinen Nutzen!

    Vor Gericht wurde uns jetzt eine Nutzenausfallentschaedigung fuer lediglich 7 Tage gewaehrt. Die Begruendung lautete, dass ich als Eigentuemer nach 7 Tagen gesundheitlich wieder in der Lage gewesen waere, mich um den Kauf eines Ersatzwagens zu kuemmern - was auch der Wahrheit entspricht. Verwunderlich ist fuer mich allerdings, wie es mir haette moeglich sein sollen, innerhalb eines Tages ein akzeptables Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Soein Kauf eines gleichwertigen Gebrauchtwagens nimmt normalerweise mindestens 5-10 Tage in Anspruch (angemeldet werde muss das KFZ auch noch..)

    Mein Rechtsanwalt raet mir, das Urteil zu akzeptieren.

    Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu, sofern Sie eines benötigen. Anderenfalls können Sie sich für die Ausfallzeiten einen Typklasse abhängigen Nutzungsausfall auszahlen lassen. Typklasse und Nutzungsausfall werden Ihnen im Gutachten ebenfalls detailliert ausgewiesen.

    Gleiches gilt für den Fall eines Totalschadens. Hier können Sie den Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung geltend machen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Versicherung erzählt dir Blödsinn. Du hast sogar Anspruch auf einen Mietwagen, solange der Wagen in der Reparatur ist. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich , hast du Anspruch auf Nutzungsausfall , bis du einen gleichwertigen Wagen gefunden und gekauft hast. In der Regel sind das 8- 10 Tage.Die vorraussichtliche Wiederbeschaffungszeit eines gleichwertigen Fahrzeugs steht im Gutachten. Und danach muß sich die Versicherung richten.

    Lies mal hier nach:

    http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?u...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ein anwalt weis bescheid

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