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Roller, 50ccm mit Führerschein Klasse B???

Darf ich eigentlich mit meinem Auto Führerschein einen 50er Roller fahren oder nur einen 25er????

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Für Klasse M gibt es folgende Ausnahme bzgl. der Geschwindigkeit:

    "Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    § 76 Übergangsrecht

    Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:

    § 6 Abs. 1 zu Klasse M

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind."

    Bedeutet, man darf mit Klasse M auch, unter o. g. Voraussetzungen, ein Kleinkraftrad mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h führen. Das trifft z. B. auf viele DDR-Kleinkrafträder zu (Simson z. B.).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, kannst du

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst einen 50 ccm Roller fahren wenn es auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt ist. Mofas dürfen ohn Führerschein gefahren werden wenn man vor dem 1.4.1965 geboren ist. Der Ausweis dient dann als Führerschein

  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut Gesetz bis zu 50ccm. Allerdings muss dein Roller gedrosselt sein und darf nicht mehr als 45 km/h fahren. Sollte er mehr fahren können und du wirst von der Polizei angehalten, kann das böse enden!

    @ThinkAbo 125 ccm ohne seperaten Roller-Führerschein ist aber sehr gut gemeint, oder? ;-)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    du darfst wenn er nicht schneller als 45 km/h fährt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst alle zweiräder fahren bis 125ccm. Für diesen brauchst du dann wiederum die Klasse A1

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