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Weiss jemand wie das bei einer reiserücktrittsversicherung ist ,greift die wenn man einen .................?

.... neuen job gefunden hat? oder ist das kein grund? ich meine in der heutigen zeit sollte das schon ein grund sein .. oder?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt auf die Versicherung an und steht genau in den Bedingungen!

    Bei der Europäischen Reiseversicherung z. Bsp., die in vielen guten Reisebüros angeboten wird, ist "Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit" versichert!

    FAlls dir die Bedingungen nicht ausgehändigt wurden, frag am besten mal in dem Reisebüro nach, in dem du gebucht hast!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke es gibt unterschiedliche Versicherung, die auch unterschiedliche Sachen abdecken. Am Besten mal im Reisebüro nachfragen.

  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Stimmt, aber ob die Versicherung auch hier greift möchte ich

    bezweifeln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst ein Formular von deinem Arzt ausfüllen lassen. Ein neuer Job ist ein Glücksfall und keine Krankheit. Deshalb greift die Reiserücktritts Versicherung in diesem Fall nicht!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    nur wenn man ernsthaft krank ist

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