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Welchen Text sollte man bei privatverkäufen bei Ebay druntersetzen ?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das optimale:

    Ich verkaufe den Artikel wie beschrieben.

    Das Komplexe:

    Auch wenn ich das Produkt nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben habe, lässt es sich aufgrund seiner technischen Komplexheit nicht ausschließen, dass dennoch mir unbekannte Fehler vorhanden sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich hiermit meine gesetzliche Gewährleistungspflicht für über die aus meiner Beschreibung eventuell hinausgehenden Fehler ausschließe (bzw. nach Bedarf: meine Gwlpfl. komplett ausschließe). Natürlich bin ich bei erheblichen Abweichungen von meiner Beschreibung dazu bereit, die Sache innerhalb von 2 Wochen zurück zu nehmen.

    So, nachdem die rechtlich funktionierenden Formulierungen da sind noch ein paar Erklärungen. Ich würde dir die erste Variante empfehlen wenn du deinen Artikel genau beschreibst. Es weckt vertrauen und bis auf die Gewährleistungspflicht hast du nichts an der Backe. Wenn du jedoch ein Laptop oder ähnliches verkaufen willst empfehle ich die zweite Variante (kann ja unterwegs kaputt gehen)

    Also um es vorweg zu nehmen, die Gewährleistungspflicht musst du erfüllen - was nichtmal was schlimmes ist. Gewährleistung sagt nur aus das du das was du bei ebay beschreibst auch so zu dem Kunden geschickt wird. Wenn du dein Produkt also korrekt beschreibst (also auch alle Mängel erwähnst) kann dir das Gewährleistungsrecht piepegal sein, es ist da und gut.

    Garantie ist entgegen der Gewährleistung ein Versprechen. Du Versprichst das dein Produkt eine gewisse Zeit den geplanten Zweck erfüllt. also nichts was du beachten musst.

    Du "gewährst" also Garantien, und die schlisst du nicht aus. Es ist ja schließlich nichts vorgeschriebenes.

    Falls du noch die Rechnung hast (für eventuell gültige Garantieansprüche) kannst du die auch noch in das Paket hinein legen. (das in der Beschreibung macht das ganze noch attraktiver)

    @sinchen

    scharf angemerkt, auf welches EU Recht bezihst du dich denn? Dieser "bezug" auf das EU Recht bei privatkäufen ist ein übeler Hoax den es nicht geben müsste.

    Es exestieren "Richtlinien" was wohl kein Gesetz ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte sich am besten von der Gewährleistungspflicht freisprechen, da:

    "Während die Garantie ein freiwilliges Haltbarkeitsversprechen des Herstellers ist, ist die Gewährleistung eine gesetzlich festgelegte Mängelhaftung des Verkäufers."

    Quelle(n): Zitat von der Website http://www.telespiegel.de/news/06/2402.html, Stand 26.05.08
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei mir steht:

    Dies ist ein Privatverkauf. Ich gewähre keine Garantie und keine Rückgabe des Artikels, versichere aber, daß sich der Artikel im beschriebenen (bzw. einwandfreien, wenn's zutrifft) Zustand befindet.

    Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    zb. dies ist ein privatverkauf, daher keine garantie und rücknahme

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zum Beispiel:

    Als Privatverkäufer übernehme ich nach den neuen EU-Richtlinien keine Garantie und Gewährleistung sowie Umtausch auf meine Artikel.

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