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Ist es gesetzlich festgelegt ab welchem Alter Kinder beim Leiblichen Vater übernachten dürfen?
Mein Ex will mir einreden, das es angeblich gesetzlich festgelegt ist das unsere dreijährige Tochter nun auch bei ihm übernachten darf, weil sie nun drei Jahre alt ist! Er setzt mich damit wahnsinnig unter Druck, obwohl die Kleine garnicht bei ihm schlafen will!
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Immer wieder erstaunlich, welche Heldentaten Eltern vollbringen.
Ein Kind alleine aufzuziehen ist möglich. Aber es ist besser für das Kind Männlein und Weiblein in seiner Entwicklung als ständige Begleiter zu haben. Auch dann, wenn diese Fehler machen.
Sorry: So wie Du im Moment.
Meine Meinung.
Ich gehe sogar noch weiter zurück mit diesem Recht als auf den ersten Lebenstag.
- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
sie darf schon vom ersten lebenstag an bei dem anderen elternteil schlafen, wenn die kleine das angeblich nicht will, und bisher kaum umgang hatte musst du sie ja negativ beeinflussen, das kann ärger für dich geben, wenn der vater beim Ja forore gegen dich macht, du bist verpflichtet den umgang mit dem vater zu fördern, im schlimmsten fall legt das gericht einen umgang fest der dir garnicht gefallen wird, der vater war gut das kind zu zeugen , aber warum denken sovile frauen das männer immer die schlechteren väter als manche mütter sind? du solltest deinem kind den umgang nahe bringen, das ist deine pflicht.sie hat ein recht auf den vater und das entscheidest nicht du. sieh es mal positiv, so kannst du auch deine freizeit gestalten und mal etwas ausspannen.was ihr hattet für probleme , damit hat dein kind nichts zu tun, auch wenn er keinen unterhalt zahlen sollte, spielt das überhaupt keine rolle, umgang ist umgang er hat rechte. genauso wie er die pflicht hat UH zu zahlen, aber das sind zwei paar unterschiedliche schuhe.
selbst wenn sie das alleinige sorgerecht hat, hat das kind ein recht auf den umgang mit dem vater, notfalls holt er es sich.(Umgangsrecht)wird er auch bekommen ohne sorgerecht
- vor 1 Jahrzehnt
jedes kind hat rechte der mutter/vater gegenüber und genauso hat die mutter/der vater rechte und pflichten dem kind gegenüber.vater haben nicht nur die pflicht zu zahlen so wie ihr alleinerziehenden mütter das oft gerne hättet, sondern haben auch das recht im umgang mit ihrem kind (umgangsrecht) und wenn du es bisher versäumt hast deinem kind dem umgang mit dem vater schmackhaft zu machen dann ist es auch dein verschulden wenn dein kind dir irgendwann vorhält keinen vater gehabt zu haben.denn anscheinend sucht der vater den kontakt zum kind und er möchte auch dass das kind über nacht bei ihm bleibt.jeder gescheide mensch wäre froh darüber dass der vater den kontakt zum kind sucht nicht so du aber anscheinend. nur geld kassieren und nichts dafür leisten das hättet ihr wohl alle gern. der vater hat vom ersten tag an recht auf umgang und wenn du ihm den verwehrst kann er ihn sich auch ohne probleme gerichtlich holen und das wird dir mit sicherheit noch weniger gefallen.
schalte besser einmal dein hirn und herz ein und denke nicht nur an deinen stolz sondern mehr an deine tochter die ihren vater genauso braucht wie dich als mutter und die genauso ein recht hat auf ihren vater.genauso wenig kannst du ihm das kind vorenthalten denn gut genut zur zeugung war er anscheinend ja doch
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- vor 1 Jahrzehnt
Sie darf wirklich ab den ersten Tag. Würde gerne wissen ist die kleine unterm Tag öfter bei ihm zu hause und zwar ohne dich? Willst du nicht das die Kleine bei ihm schläft und projizierst dies auf die kleine. Man mag es kaum glauben aber die haben für so etwas sehr feine Antennen. Du könntest vor Gericht schon etwas dagegen unternehmen das sie bei ihm schläft jedoch nur wenn das Kindes wohl aus irgendwelchen Gründen darunter leidet. Ich weiß es ist schwer seine eigenen Gefühle gegenüber seines Ex außen vor zu lassen. Versuch es aber. Wenn du und die kleine für eine Übernachtung noch nicht bereit seit Versucht euch mit kleinen Schritten da hin zu tasten. Keine Ahnung z. B. damit das er die kleine unterm Tag öfter für ein paar Stunden hat oder am Wochenende den ganzen Tag von 9-18. Da habt ihr dann eine Zeit euch damit anfreunden und der Vater der kleinen ist sicher auch erstmal damit zufrieden wenn du ihm von dir aus etwas entgegenkommst. Viel Glück und Kopf hoch.
- vor 1 Jahrzehnt
Der umfang des Umgangsrechtes wird individuell festgelegt. eine solche Gesetzeslage gibt es nicht. Wenn es dem kindeswohl widerspricht, dann wird diesem Ansinnen nicht stattgegeben. Allerdings halte ich eine dreijährige für groß genug bei ihrem Vater zu übernachten und würde mein eigenen Motive überdenken warum ich das nicht will. kinder übernehmen in der Regel sehr gerne die Ängste des betreuenden elternteils auf. Ich kann dir nur raten eine Beratungstelle zur Mediaiton aufzusuchen. Der Vamv Bundesverband hat im übrigen ein sehr gutes Buch zum Thema Umgan aufgelegt.
Bei Umgangsregelungen hilft auch das Jugendamt gerne eine einvernehmliche Lösung zu finden. Auch in Mediation ausgebildete Rechtsanwälte helfen weiter.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn sie das nicht will, muß was schreckliches passiert sein oder hast dem armen ding was fieses über den papa eingeredet. ich glaube eher letzteres, nicht wahr?
- LiliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Eine gesetzliche Festlegung bezüglich des Alters gibt es nicht.
Deine Tochter hat das Recht, ihren Vater zu sehen, so oft es nur geht. Und Du hast die Pflicht, ihr das zu ermöglichen unabhängig vom Alter. Das ist Fakt.
Wenn Du wegen der Übernachtung Bedenken hast, richte es doch so ein, dass sie möglichst viel Zeit mit ihrem Vater verbringen kann. Dann wird auch das Übernachten keine Probleme mehr machen.
- vor 1 Jahrzehnt
Am besten wird es sein, du kaufst dir einen Strick und erschießt dich da, wo das Wasser am tiefsten ist.
- toxy³ ™Lv 7vor 1 Jahrzehnt
das hat mit dem alter garnix zu tun. wer das alleinige sorgerecht hat, bestimmt wo das kind schlaeft.
wenn ihr das sorgerecht gemeinsam habt, muesst ihr euch irgendwie einigen. hat mit dem alter aber auch nix zu tun, dann haette sie das schon die ganze zeit machen koennen.
lass dir den paragraphen von ihm zeigen, sowas gibt's ja als gesetzbuch.