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Anwaltskosten Gegenpartei?

Wir sind in einem Rechtsstreit mit dem Vermieter.Nun kam ein brief,wir sollen die Kosten übernehmen.

Rechtlich müssten wir das doch nur wenn wir verloren hätten,oder?

Es ist noch nichts entschieden,kann man den brief als belanglos ansehen,oder was soll das?

Update:

Danke schonmal für die schnellen antworten;-))

ich frage deshalb hier,weil unser anwalt schon ins verlängerte we gestartet ist und somit erst wieder mo erreichbar wäre;-)

der brief ist vom anwalt der gegenpartei.

ja genau,lassen denen auch mal unsere kosten auslisten;-)

Update 2:

@mrs getty

es ist noch aussergerichtlich.es geht um eine unzureichende dämmung.hier war es im winter ewig kalt,aber sehr hohe nebenkostenabrechnungen flatterten ende des jahres ins haus.da wir kein geld verschenken wegen unzureichender dämmung haben wir uns rechtshilfe geholt.tja,so ging alles los;-(

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Solange keine Urteile gefällt sind, kommt jede Partei erstmal selbst für die Anwaltskosten auf.

    Ich denke, das der Brief nicht nur unseriös ist, sondern auch zur Einschüchterung beitragen soll.

    Bleibe erstmal locker und ignoriere ihn.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Von wem kam der Brief? Das mußt Du sagen, das ist wichtig.

    Verdammt, mir fallen noch mehr Fragen ein. Ist der Streit schon bei Gericht oder bisher nur außergerichtlich? Und um was geht es? Seid Ihr mit der Miete in Verzug oder sollt Ihr ausziehen oder sollt Ihr irgendwelche Kosten zahlen?

  • Jan C
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn noch nichts entschieden ist, dann hat auch noch niemand verloren, demzufolge muss jeder zunächst mal selbst seinen Anwalt löhnen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt auf den Absender des Briefs an - wenn vom Vermieter oder seinem Anwalt, dann ab in den Papierkorb.

    Wenn vom Gericht, dann habt ihr den Prozess verloren und müsst zahlen.

    Aber warum fragst du nicht deinen eigenen Anwalt ??????

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde da mal diesen Anwalt mit dem eigenen Anwalt mal darauf hinweisen. Die kosten für das dem gleich auch mit berechnen lassen

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