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Entzug der Fahrerlaubnis ?

Wenn man eine rote Ampel übersieht gibt es ja Fahrverbot - wie ich gerade gelesen habe 1 Monat.

Was passiert aber wenn ein älterer Mitbürger (über 70 Jahre) bei Rot fährt ? Kann es passieren, dass die Fahrerlaubnis dann komplett entzogen wird, auch wenn der jenige vorher noch nie auffällig geworden ist ?

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    § 3 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung:

    "Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen."

    Zur Feststellung der Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 11 Fahrerlaubnisverordnung ein ärztliches Attest oder andere geeignete Nachweise anfordern. Ggf. kann auch eine MPU angeordnet werden.

    Wenn der "ältere Mitbürger" bisher nicht auffällig war, wird aber niemand nur wegen eines Rotlichverstoßes auf die Idee kommen, die Eignung anzuzweifeln. Dafür sind schon irgendwelche Anhaltspunkte erforderlich. Zumindest müsste jemand den Fahrer bei der Fahrerlaubnisbehörde anschwärzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    da gibt es das gleiche strafmaß. aber es kann passieren, das aeltere menschen einen test zur fahrtauglichkeit machen muessen

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Erlaubnisbehörde kann vom Fahrer einen ärztlichen Attest verlangen, ob der Probant noch fahrtüchtig ist. Wenn nicht, zieht die Behörde den Führerschein ein.

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