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Was haltet Ihr von diesem Gesetz?
BverfG 13.07.2005 AZ.: 1 BvR 215/ 05 Volltext-ID: 3K207311
Eine pädophilie Neigung ohne behandlungsbedürftige Störung alleine gefährdet das Kindswohl nicht und rechtfertigt keine Einschränkung des Umgangsrecht.
Ich muss meine Kinder also der Gefahr aussetzen sexuell missbraucht zu werden, nur weil irgendein DR, Prf, bescheinigt hat, dass mein Ex-Mann keiner Therapie bedarf?? Obwohl er wegen Pädophilie 2 Strafanzeigen hat??
Danke Deutschland!!!!!!
DAS ist ja richtiger Kinderschutz!!!!!
16 Antworten
- RoteHexeLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
wenn du so manche antworten hier liest, merkst du, dass in deutschland ein ganz grosser anteil von menschen mehr mitleid mit dem taeter, als mit dem opfer hat. dieses phaenomen versteh ich zwar in hundert jahren noch nicht, aber es scheint in deutschland sehr weit verbreitet zu sein.
ich wuerde dir ebenfalls raten einen anwalt zu nehmen und es mit allen mitteln verhindern, dass dieser psychopath die kinder unbeaufsichtigt zu sehen bekommt. wenn ueberhaupt besuchsrecht, dann nur mit einer begleitperson und an oeffentlichen, von vielen menschen besuchten orten.
ich wuerde streiten bis aufs blut, wenn es um meine kinder geht!!!
deutschlands gesetze stinken echt zum himmel!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist erschreckend, welche Strafen es für Pädophilie gibt. Das komische ist, wenn man das Finanzamt betrügt, sind die Strafen erschreckend hoch.
Wir haben in unserem Land leider keine Lobby für Kinder.
- CarlineLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich kenne natürlich die Details nicht. Aber das ist ziemlich hart. Damit würde ich mich mal an die Presse wenden.
(Das Problem ist natürlich, wenn es zu keiner Verurteilung kommt, gilt Dein Ex als unschuldig. Die Frage ist nur: Warum kam es zu keiner Verurteilung?)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ohne weitere Details kann man nicht viel sagen, das Bundesverfassungsgericht sieht die Freiheit eines Menschen an oberster Stelle, ein Verdacht, es könnte etwas passieren, reicht dem Gericht nicht aus und das ist auch so richtig, sonst wäre Willkür Tor und Tür geöffnet.
Strafanzeigen sind keine Verurteilungen! Um ehrlich zu sein, es kommt mir eher vor, als wenn du ein Rachefeldzug gestartet hast.
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- Alter EgoLv 7vor 1 Jahrzehnt
wenn das stimmt, musst du dir UNBEDINGT einen anwalt nehmen(oder zur ÃRA gehen) und nötigenfalls durch alle instanzen hin durchklagen, dass dein mann NUR begleiteten umgang(jugendamt) haben darf!
ps.: das bist du deinen kindern schuldig.
kinder sehen-ja, aber nur unter aufsicht!
- KometLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Wissen, dass der Vater meiner Kinder pädophil ist, wäre für mich ein Grund abzuhaun. Weggehen. Flüchten.
Das ist illegal weil Kindesentzug, aber wenn ich irgendwas dazu beitragen kann, dass meinen Kindern das nicht passiert, lebt ich meinetwegen auch im Wald in einer Höhle und mache Pudding aus Wurzeln.
Aber diese Rechtsprechung überrascht mich gar nicht. Letzte Woche wurde hier ein Taxifahrer verurteilt, weil er ein schwerst geistig behindertes Mädchen sexuell missbraucht hatte (Sexueller Missbrauch an einer widerstandsunfähigen Person). Staatsanwaltschaft forderte 4 Jahre. Richter gab 3,5.
Begründung: Man müsste zugute halten, dass er noch nie aufgefallen ist (klar, wenn seine Opfer so behindert sind, dass sie kaum sprechen können) und weil seine Familie unter der Situation leidet. Das stimmt zwar, aber was hat das damit zu tun, dass dieser Kerl dem Mädchen schlimmste Schmerzen verursacht hat?
- vor 1 Jahrzehnt
Strafanzeigen sind keine Verurteilungen!!!!!!
Also hat dein ex-Mann die gleiche rechten
wie kein Verurteilte.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde an deiner Stelle alle Hebel in Bewegung setzen um das zu verhindern,versuch mit allen Mitteln deine KINDER!!!!!!!!!vor ihn zu schützen egal wie.Nimm Dir einen sehr guten Anwalt der davon auch wirklich Ahnung hat und der diesen schwer Punkt hat.
- BonnyLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja das könnte das Gesetz knacken - dieses ALLEINE - denn wenn 2 Strafanzeigen vorliegen ist die Neigung nicht mehr allein sondern aus der Neigung wurde schon mehr.
Was sagt er denn dazu? Sofern man auf seine Aussage einen Cent geben kann. Ist in Deutschland so, da muà erst mal was passieren bis die wach werden.
Nimm Dir einen guten Anwalt und einen neuen Freund - am besten aus ner Motorrad-Gang - der Kinder mag.
- PelleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das Gesetz ist gut. Was ich davon halte, wolltest du wissen. Ãber deinen Mann weià ich nichts, auch nicht, wer ihn angezeigt hat. Ich sehe furchtbar viele Ausrufungszeichen. Ich deute sie als Lautstärke.
- BeraterinLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja, unsere Gesetze sind wirklich teilweise das allerletzte.
Mir ist ähnliches passiert:
Der Vater meines Sohnes ist auch aus diesem Grunde vorbestraft und ich musste mir vor Gericht anhören, dass es da ja um Mädchen ging und von daher keine Gefahr für meinen Sohn- als Junge bestehen würde.
Ich habe dann folgendermassen gehandelt:
Trotz vorgeschriebener Anbahnung eines Umgagnsrechts bei einer katholischen Institution (er hatte meine Sohn das letzte Mal kurz nach der Geburt gesehen), habe ich die Termine immer weit hinausgezögert, bis der Erzeuger aufgegeben hat. Er hat bis heute meinen Sohn nicht mehr zu Gesicht bekommen.
Schau doch mal ob du den Spiess nicht umdrehst und selber ein Gutachten über deine Kinder beim Psychologen einholst.
So nach dem Motto, deine Kinder sind aus bestimmten Gründen (lass dir plausible Gründe einfallen) nicht in der Lage, ihn momentan zu sehen.
Oder gehe in Berufung mit diesem absolut perversen Urteil.
Was ist nur in unserem Land los?
Wo soll das noch alles hinführen?
Bitte kämpfe für deine Kinder, sie dürfen diesem Mann nicht mehr unterstellt sein. Katastrophe!
Ich wünsche Dir Kraft und Einfallsreichtum...