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Darf mein Vater mich ausbilden?
Hallo,
ich hätte die Möglichkeit bei meinem Vater eine Ausbildung zu beginnen. Ist das möglich? oder darf mein Vater mich nicht ausbilden? Wer weiß was?
Danke
Er ist gelernter Bäcker und darf ausbilden. Er bildet andere ja auch schon über Jahre aus. Aber darf er auch seine tochter ausbilden?
14 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Natürlich darf dich dein Vater ausbilden, solange er ausbilden darf und ihr einen Vetrag miteinander habt, so wie es die Ausbildungsverordnung vorsieht.
Aber oft ist die Frage eher, ob man wirklich im Elternbetrieb eine Ausbildung machen möchte. Denk dran, dein Vater ist dann auch dein Chef, könnte im Zweifelsfall zu ganz anderen Problemen kommen.
Aber wenn du sicher bist, dass du das so willst, viel Erfolg :)
- vor 1 Jahrzehnt
Ja Dein Vater darf Dich Ausbilden.
Ich an Deiner Stelle würde mir das aber gut überlegen ob das eine so gute Idee ist. Schon alleine wegen den anderen Mitarbeitern, die könnten denken das Du als Tochter des Chefs bevorzugt werden könntest. Trotzalledem wünsche ich Dir bei Deiner Ausbildung viel Glück und Freude
Quelle(n): eigene Meinung - vor 1 Jahrzehnt
Wenn er einen Meistertitel hat, kann und darf er dich Ausbilden
Aber bitte mit Lehrvertrag wegen der absicherung und abgaben
- GnurpelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn er einen Meisterbrief hat, dann darf er dich auch ausbilden. Er darf dich auch ausbilden wenn er keinen Meisterbrief hat, doch dann würde die Lehre offiziell nicht anerkannt.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn er generell ausbilden darf, darf er auch seine eigene tochter ausbilden. klar, wer will ihn daran hindern?
ist doch auch besser so, zwecks backstubenübernahme, wenn er mal in das gesetzte alter kommt.
ich versteh die frage ehrlich gesagt nicht ganz. wenn er ausbilden darf, ist es vollkommen wurscht, wie der auszubildene heißt und wie der verwandschaftsgrad ist.
- schnubblLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das geht. Eine Freundin von mir hat auch bei Papa in der Praxis ihre Ausbildung zur Arzthelferin gemacht.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja natürlich, wenn er selbst die Meisterprüfung hat oder einen angestellten Bäckermeister.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Klar darf er, wenn er eine Ausbildungserlaubnis hat, oder ein anderer seiner Angestellten und du dir das wuenscht und vorstellen kannst!
- AliceDasWunderLv 6vor 1 Jahrzehnt
Er muss eine Ausbildungseignung haben, die von der IHK bestätigt ist. Dann darf er.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
als was denn? ich denk mal schon,warum nicht?