Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Darf der Vermieter mich bei dem (Strom-)Grundversorger anmelden?
Im Mietvertrag fand ich den Passus "Elektro ist nicht im Mietpreis enthalten, muss an RWE gezahlt werden. Anmeldung sofort", was ich so interpretierte, dass _ich_ mich umgehend um Stromversorgung kümmern muss. Ich wurde jedoch durch meinen Vermieter beim Grundversorger angemeldet - ohne mein Wissen.
Ich meldete mich bei einem anderen Anbieter an und ging davon aus, dass er mich versorgt. Nun erhielt ich eine Zahlungserinnerung von RWE, ich sei deren Kunde. Doch davon ist mir nichts bekannt. Mein "neuer" Anbieter hat mir - auf Nachfrage - bestätigt, dass ich nicht deren Kunde sei.
Hat hier jemand Rat? Wie sieht es rechtlich aus? (Anmeldung war 02/2008, Zahlungserinnerung kam 05/2008 per Post). Danke!
8 Antworten
- Barbara BLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
Dein Vermieter kann Dich gar nicht anmelden. Er hat jedoch für die Zeit eines evtl. Leerstandes zahlen müssen und dem Versorger mitgeteilt, dass er Dir am *** die Wohnung übergeben hat. Damit bekommt Dein Vermieter eine Leerstandsabrechnung. Mit dem ersten Anknipsen einer Lampe bist Du förmlich Vertragspartner der RWE geworden, weil die ja Strom liefern müssen.
Dass sich RWE aber anmaßt, Dich als Abnehmer einzutragen ohne die Modalitäten mit Dir zu klären, ist schon ein starkes Stück. Denn meistens haben auch die Großen wie RWE Sonderverträge anzubieten.
Setze Dich mit dem Versorger Deiner Wahl in Verbindung und lass die das regeln.
B.B.
Quelle(n): Immobilienverwalterin ich zoff mich dauernd mit den Stromkonzernen. - LiliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich hatte auch mal einen Mietvertrag, da hat der Vermieter für die Anmeldung beim Stromversorger gesorgt. Ich bekam eine Bestätigung, dass der Vertrag geschlossen wurde und zahlte dann Abschlag/Rechnungen an die Stadtwerke.
Du hast sicherlich ein Bestätigungsschreiben des Grundversorgers erhalten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hättest Du ihm mitteilen müssen, dass Du bei einem anderen Stromversorger Kunde sein willst. So bist Du bei RWE angemeldet und musst auch bezahlen.
- GnurpelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du wirst dich mit der RWE auseinandersetzen müssen. Und dein Vermieter hat generell erst einmal das Recht dich anzumelden, denn sonst müsste er den Strom bezahlen, den du verbrauchst. Wechseln kannst du ja immer noch.
- swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
Vermutlich hat Dein Vermieter noch nicht in seinem Verhalten berücksichtigt, dass man den Anbieter nun wählen kann.
OK, nach Deiner Meinung hättest Du Dich sofort anmelden müssen. Hast Du das denn auch getan? Eine schriftliche Bestätigung erhalten? Wenn nicht, nachgefragt??
Wenn Du da nicht konsequent vorgegangen bist, konntest Du nicht einfach 3 Monate abwarten und nichts tun. Im Ãbrigen: wie hoch ist denn Dein Schaden in Euro? Vielleicht hast Du jetzt 20 Euro mehr bezahlt als bei Deinem Wunschanbieter? Mehr kann es ja kaum sein in 3 Monaten.
Also nimm es locker und setze Deine Energie für etwas ein, das mehr bringt. Ganz ehrlich.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast selbst die Stromwahl und kannst Dir Deinen eigenen Anbieter aussuchen.
www.verivox.de (Strompreise vergleichen). - Achtung, Finger weg, von Anbietern, die Vorauszahlung haben wollen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
anmelden kann er dich schon, ich frage mich nur mit welcher Unterschrift. Darauf brauchst du aber keine Rücksicht nehmen, suche dir eine eigenen Versorger und dieser Anschluss ist dann Rechtskräftig.
mfg GB
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Anmelden kann Dich Dein Vermieter nicht. Er (oder der Vormieter) meldet sich ab und gibt den Nachmieter an. Damit bist Du nicht automatisch bei den Stadtwerken angemeldet. Verlange von der RWE den Nachweis, dass Du Dich angemeldet hast.
Frage auch mal beim Vermieter ob er Dich angemeldet hat. Wenn ja, soll er auch dafür gerade stehen.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da Dein Vermieter Dich angemeldet hat und Du dabei keine Unterschrift geleistet hast, ist dieser Vertrag null und nichtig.
Es gilt nur Deine eigene Anmeldung.