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Darf mich Chef v. marrokanischen Lokal dazu zwingen in seinem Laden Kopftuch zutragen, ich bin Gast?

Das Restaurant ist in Deutschland, das Haus gehört ihm und er meint er ist der Hausherr und kann bestimmen das alle Frauen auch die Gäste ein Kopftuch zu tragen haben. Prinzipiell würde ich da nicht mehr hin gehen aber das Essen ist zum süchtig werden lecker.

Update:

ja, wenn ich es nicht tuen würde, könnte ich nicht das Lokal betreten bzw. man würde mir das Essen nach draussen bringen an einem abgelegenen Tisch. Ich muss dazu erklären, das das Lokal zu 80% von Marrokanern samt Familien oder angeheirateten deutschen Frauen genutzt wird, die sich sehr anpassen also richtig verhüllt sind. Einmal war ich so erschrocken, da stand plötzlich eine völlig vermumte Frau vor mir im schwarzen Tschador und vorm Gesicht so eine Art Schleier bzw.Maulkorb aus Goldplättchen und ich sah nur böse schwarze wilde Augen.

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Rein rechtlich darf er das, da er das Hausrecht ausübt. Er kann dich auch ohne Grund rausschmeissen, wenn ihm deine Nase nicht passt. Dagegen hast du kein Notwehrrecht.

    Du kannst ihm beim Gewerbeaufsichtsamt anschwärzen.

    Ich muss aber ganz ehrlich sagen, ich würde dieses Lokal würde ich nicht betreten, da er sich ja durch meine Einnahmen bereichert. Auf gar keinen Fall würde ich dieses Lokal bzw. deren Besitzer mit der antiquierten Haltung unterstützen. Nur über den Geldbeutel kann man solchen Egomanen einen Riegel vorschieben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde nicht mehr hingehen. Auch wenn er der Eigentümer ist, befindet er sich immer noch in Deutschland. Das ist nicht Faschistisch gemeint, aber es kann nicht sein dass ich mich im Ausland UND in meinem Vaterland Ausländischen Sitten anpassen muss.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Theoretisch hat er Hausrecht,aber wenn du vors Gericht gehst,kannst du es als sexistisch u frauenfeindlich anklagen.

    Das war ein Gedankenexperiment,oder Wahrsagerei-D in 20 Jahren?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja, hier schwirren mir einige Gedanken durch den Kopf:

    Erstens stelle ich mir die Frage, was stärker ist.

    Dein Rückgrat oder Dein Magen.

    Zweitens ist so ein Herr gerade das, was wir hier in Deutschland nicht brauchen. Ich stelle mir gerade vor, ich eröffne in Marokko eine bayerische Gaststätte und zwinge die dortigen Gäste in Dirndl bzw. Lederhosen zu essen. Ich bin ja der Hausherr :-)

    Drittens hoffe ich, dass er nicht darauf besteht, dass sich die Männer, die bei ihm speisen wollen beschneiden lassen :-) Autsch !

    Viertens finde ich Deinen folgenden Satz hochinteressant:

    "... oder angeheirateten deutschen Frauen ..., die sich sehr anpassen also richtig verhüllt sind" In diesen Fällen stelle ich mir die Frage was deren Ehemänner geheiratet haben. Eine Aufenthaltsgenehmigung auf zwei Beinen, die dazu noch kocht und den Haushalt macht, aber ansonsten nichts zu sagen hat?

    Fünftens könntest Du mal der Gewerbeaufsicht oder der Gleichstellungsstelle einen Tipp geben, dass da jemand seine weiblichen Gäste diskriminiert und zwingt Kopftuch zu tragen.

    Sechstens bitte ich um die Adresse dieses Lokals. Ich würde gerne Alice Schwarzer und die gesamte Redaktion von "Emma" dort zum Essen einladen :-)))

    Siebtens habe ich gerade auf meinen Kalender gesehen. Ich sehe dort die Jahreszahl 2008. Wir befinden uns also nach Adam Riese im 21. Jahrhundert.

    Achtens sind wir Deutsche hier (noch?) die Landesherrn, und nicht irgendwelche dahergelaufenen Halbwilden, die unseren Frauen ihre mittelalterlichen Unterdrückungsinstrumente aufzwingen wollen. Sollte der Herr damit ein Problem haben, dann kann er gerne in sein rückständiges Marokko zurückgehen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er darf nicht einmal sein weibliches Personal zwingen, ein Kopftuch zu tragen, schon gar nicht seine Gäste.

    Beim Personal, besonders in der Küche, könnte er allerdings auf einer Haube über dem Haar aus hygienischen Gründen bestehen, doch das gilt dann für Männer und Frauen, auch für ihn selbst, sobald er die Küche betritt.

    Du musst dich also entscheiden zwischen deinen Prinzipien und dem leckeren Essen. Vor Gericht zu gehen lohnt sich wirklich nicht, auch wenn du bestimmt gewinnen würdest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diesen ******* würde ich nach Hause schicken, um seine Landsleute zu schikanieren. Den Rest, ohne Worte!

    Er soll doch selbst ein Kopftuch tragen, damit dieses Stück ***** gut umrahmt ist! Alles Gute

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke nicht, dass er Dich dazu zwingen kann. Ich würde aber dieses Lokal nicht mehr betreten, egal wie lecker die Küche ist. Gibt sicher noch andere Lokale.

  • xyz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ich würde einen Anwalt fragen und ggf anzeigen - wegen Nötigung - es ist ein Restaurant -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo??? Der Kunde ist König, hat der Besitzer schon mal davon gehört? Was passiert denn, wenn man es nicht tut? Ist er dann unfreundlich in der Bedienung oder schmeißt er einen wieder raus?

    Also ehrlich gesagt finde ich es unmöglich, sich einer Frau gegenüber so zu verhalten und so darüber bestimmen zu wollen - weil ich denke mal nicht, dass den Männern irgendwelche Zwänge auferlegt werden, obwohl das nur gerecht wäre...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein darf er NICHT...

    das wäre ja noch schöner

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mich würde ein solches Lokal kein zweites Mal sehen oder besser ich würde am Eingang kehrt machen. Das ist eine Frechheit, was der sich erlaubt. Es gibt sicherlich auch noch andere marokkanische Lokale.

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