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Trinkgeld steuerlich absetzbar?
Habe eben einem hüftenschwingenden, bis auf einen Dischär-Danga und roten Gummistiefeln naggischen Mann, der an einer Stange auf einem Tisch tanzte mit den Zähnen einen 5 Euroschein ins Büxchen geschoben.
Kann ich das absetzen? Oder geht das nur mit ner Quittung?
Die Däumchen nach unten sind wie immer nicht von mir. Hier scheint jemand sehr humorlos zu sein!
5 Antworten
- copyrightLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja auf jeden Fall, weil Du steuerehrlich bist.
Du hast damit Patriotismus bewiesen und das Geld nicht nach Liechtenstein rausgeschmuggelt.
vg - ©
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja wat willste denn jetzt absetzen - den 5 Euroschein oder dat Büxchen? Ich hätt an Dinger Stell dat Büxchen usjetreckt un ejal op de Heiermann.
- vor 1 Jahrzehnt
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind in Deutschland gem. § 3 Nr.51 EStG steuerfrei.
Das heisst, dass diese Trinkgelder auch nicht steuerllich geltend zu machen sind.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
*grööööööööööööööööööööööööööhl*
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
5 € im Büxchen kann man Steuerlich absetzen;)