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Waffengesetz: Messer! Welche Strafe?

Hab kürzlich mitbekommen, dass es jetzt ein "Messergesetz" gibt, das das Mitführen von bestimmten Messern (unter anderem Springmesser) verbietet.

Mit welcher Strafe ist zu rechnen, wenn man bei einer Polizeikontrolle ein solches Messer dabei hat?

Wie wäre es, wenn ich in einer Stadt ein Springmesser kaufe und mit dem Zug nach Hause fahre und es dabei habe bei einer Kontrolle?

Ich find das alles sehr verwirrend, vor allem weil nirgends etwas Genaues kommuniziert wird.

Update:

@Chippendales-Fan: sorry aber ich habe eine Frage gestellt, auf die ich gerne eine vernünftige Antwort hätte. Wozu ich das Messer brauche, ist doch meine Sache. Auf jeden Fall NICHT um anderen Angst einzujagen oder jemanden zu verletzen!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    also die frage kam schonmal... glaub das is zumindest das gleiche

    http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200...

    wie das nun genau aussieht... weiß ich nich so genau ich hatte das noch nich vor und ich glaub hier wirst du zu 90% sowieso nur moralapostelantworten bekommen

    wenn dus genau wissen willst guck mal bei google--> waffengesetz oder deutsches waffengesetz...is aber leider nen haufen arbeit...

    ansonsten denk ich das man die messer nur nich offen tragen darf... es wird dich niemand anhalten und bei dir nach nem messer suchen...

    wenn du allerdings am gürtel ne machete hängen hast (übertrieben) dann kann dich schon mal wer anhalten ^^

    hoffe ich konnt dir nen bissel helfen

    mfg basti

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Messer

    Schon 2003 wurden mit der Änderung des Waffengesetzes Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Da die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen hat, wird jetzt das Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge außerhalb des Privatbereichs verboten. Die Nutzung außerhalb des Privatbereichs ist bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und beim Sport und in sonstigen sozialadäquaten Zusammenhängen, wie z. B. beim Picknick im Grünen, weiterhin erlaubt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    für welchen Zweck brauchst Du denn ein Messer unterwegs???? Ich finde das abartig.

  • Andrea
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was willst du mit so nem Messer ? Laß die Finger davon.

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