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Darf man sich einfach als Rechtsanwalt ausgeben??

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, Du darfst Dir keinen akademischen Grad zulegen, den Du Dir nicht rechtmaessig erworben hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sich einen Titel zuzulegen, den man sich nicht selbst auf legalem Wege erarbeitet hat, ist strafbar.

    Wer unbefugt Titel und Berufsbezeichnungenh mißbraucht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.

    Nachzulesen auch hier:

    http://www.stgb-online.de/ordnung.html

    ( Auf dieser Seite suchen unter § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen)

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, das ist eine geschützte berufsbezeichnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein das darf man nicht!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kann auch mal betrug sein. Angenommen du verlangst für deinen Dienst Geld oder die Leute verlassen sich auf dich, etc. Ansonsten find ich es zwar arm, aber wer weiß schon, für was sich die Menschen so alles ausgeben.

    Grüße

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Das ist ein akademischer Titel.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nö

    @ Anna M .... Sorry, aber Amtsanmaßung ist was ganz anderes

  • Chiara
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    kommt drauf an wo,wenn du das unter freunden machst weil de angeben willst klar aber was hast du davon ??? öffentlich bzw.bei ämtern und co NEIN wenn du keiner bist

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, nur mit einer Approbation.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, dass ist Amtsmissbrauch und wird hart bestraft.

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