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Wie und wann löst man einen Wechsel ein?
Hallo,
ich habe einem Bekannten vor über einem Jahr Geld geliehen, das er mir "schnellstmöglich" zurückzahlen wollte, was er aber nicht tat.
Anfang Jahr hat er mir dann als Absicherung angeboten, einen Wechsel über die Summe zu unterschreiben.
Ich habe dann gegoogelt und das Formular, das ich bei Wikipedia gefunden habe (Artikel "Wechsel") ausgedruckt und ausgefüllt und er hat unterschrieben.
Bei "Zahlstellen-/Domizilvermerk" habe ich meine Adresse angegeben, da ich erst später erfuhr, dass man da normalerweise die Hausbank des Schuldners einträgt.
Nun wollte ich ihm eigentlich am Ablauftag des Wechsels (in ca. 2 Wochen) den Wechsel vor die Nase legen, weil er das mir dann bar geben will.
Was ist nun aber, wenn er nicht zahlen kann/will?
Muss ich den Wechsel dann bei einer Bank einreichen oder muss ich Klage bei einem Gericht einreichen und mit welchen Fristen?
Verfällt der Wechsel am Zahlungstag?
Was muss ich beachten?
Danke :-)
2 Antworten
- WildCardLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hier findest du eine PDF-Datei, die auch den Wechsel thematisiert (und ich höre noch die Worte meines Lehrers für Wirtschaftslehre: UNTERSCHREIBE NIE QUER!!! - denn Wechsel werden "vertikal" unterschrieben)
- vor 1 Jahrzehnt
Bei einem wechsel kauft quasi die bank die forderung. Muss sie aber nicht...dieser kann folglich auch nichts wert sein. Der wert eines wechsels ergibt sich aus der kreditwürdigkeit des wechselgebers...Du musst es bei seiner hausbank einreichen.
wenn er nicht zahlt musst du deine forderung bei gericht einklagen. da gibt es zwei wege du machst das im Mahnverfahren oder das rehuläre verfahren.
Mahnvefahren ghet meist schneller, wenn man nicht mit einem einspruch des schuldnbers rechnet.du musst nur die verjährungsfristen beachten...Die sind 3 Jahre ab entstehen der Forderung.