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wie viel verdient ein Pfarrer?
hallo.. wie viel Geld verdient ein Pfarrer eigentlich? Also wie viel Geld?
15 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
hier steht es ganz genau:
- vor 1 Jahrzehnt
Schau mal hier: http://209.85.129.104/search?q=cache:0Kaufrxz_9oJ:...
in der evangelischen Kirche sind es durchschnittlich 4500€ aber in der katholischen weit mehr, da dort noch eine Haushaltshilfe zur Hälfte bezahlt wird und es ne Menge Zuschüsse gibt. AuÃerdem wird den geistlichen meist ein Haus zur Verfügung gestellt, deren Miete weit unter dem Durchschnitt liegt.
- vor 1 Jahrzehnt
""Er ist eingestuft wie ein Offizier der Bundeswehr. Also eine Besoldung nach BMT zB. A 14 usw, je nach seinem Rang und Dienstjahren. Hoffe du kannst damit etwas anfangen.
In der Internetseite " öffentlicher Dienst kannst Du die Lohntabellen aufrufen.
Liebe Grüsse von Wolke
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Besoldung von Geistlichen der beiden GroÃkirchen entspricht der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf. Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt und alle im öffentlichen Dienst üblichen Zuschläge (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatz-Einkünfte für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Messstipendien) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.
Fast immer können Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä. wohnen, wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie sich je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 500 bis 2500 DM. (Im Schnitt etwa 1000 DM.) Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie zu Recht versteuern, denn er ist dem Einkommen hinzuzurechnen.
Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 300 DM monatlich abzuziehen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Auch können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.
Wegen des allgemeinen Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in den meisten Diözesen relativ schnell nach A 14 der Besoldungstabelle auf - in vielen Fällen sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst.
Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuermitteln bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst.
Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden voll erstattet; andere Arbeitnehmer können sie lediglich von der Steuer absetzen.
Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittsgehalts auf 9000 DM (in den westlichen Bundesländern, Stand 01.01.2001) ist eher noch abgerundet, wie aus folgendem Beispiel eines 47jährigen oder älteren Pfarrers hervorgeht:
Grundgehalt A 14 Endstufe: 7.963,09 DM
Familienzuschlag (vh. evang. Pfarrer ohne Kind) 192,84 DM
anteiliges Urlaubsgeld 41,66 DM
vermögenswirks. Leistungen (i.d.R.) 78,00 DM
--------------------------------------------------------------------------------
Zwischensumme
(ohne Kinderzuschläge von 164,98 bzw. [ab 3. Kind] 422,43 DM) 8.275,59 DM
Weihnachtsgeld anteilig 680 DM
Ersparnis Dienstwohnung (durchschnittlich) 1.000 DM
Das Ergebnis ist leicht nachvollziehbar. In der kath. Kirche fallen in den meisten Diözesen noch diverse Zulagen an, die hier vernachlässigt werden. Der Zuschuss zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist ebenfalls nicht mitgerechnet. Natürlich erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Aber fast 90 % der kath. Geistlichen sind älter als 47 Jahre und erhalten die Endstufe. Der Altersschnitt ihrer evangelischen Kollegen liegt bei ca. 45 Jahren. Der genannte Durchschnittsbetrag von 9000 DM ist auch dort eher vorsichtig veranschlagt.
Bischöfe werden in der Regel vom Staat besoldet. In den westlichen Bundesländern beziehen sie ein Gehalt gemäà Besoldungsstufe B 6 (13.202,69 DM), Erzbischöfe gemäà B 10 (18.256,57 DM). Ihr Monatseinkommen liegt incl. der Zulagen und dem 13. Gehalt bei gut 16.000 bzw. 21.000 DM.
Rund zwei Drittel der Kirchensteuern werden für die Bezahlung von Pfarrern und anderem Kirchenpersonal (ohne Caritas bzw. Diakonie) ausgegeben!
Die Besoldung von Geistlichen der beiden GroÃkirchen entspricht der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf. Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt und alle im öffentlichen Dienst üblichen Zuschläge (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatz-Einkünfte für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Messstipendien) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.
Fast immer können Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä. wohnen, wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie sich je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 500 bis 2500 DM. (Im Schnitt etwa 1000 DM.) Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie zu Recht versteuern, denn er ist dem Einkommen hinzuzurechnen.
Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 300 DM monatlich abzuziehen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Auch können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.
Wegen des allgemeinen Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in den meisten Diözesen relativ schnell nach A 14 der Besoldungstabelle auf - in vielen Fällen sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst.
Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuermitteln bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst.
Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden voll erstattet; andere Arbeitnehmer können sie lediglich von der Steuer absetzen.
Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittsgehalts auf 9000 DM (in den westlichen Bundesländern, Stand 01.01.2001) ist eher noch abgerundet, wie aus folgendem Beispiel eines 47jährigen oder älteren Pfarrers hervorgeht:
Grundgehalt A 14 Endstufe: 7.963,09 DM
Familienzuschlag (vh. evang. Pfarrer ohne Kind) 192,84 DM
anteiliges Urlaubsgeld 41,66 DM
vermögenswirks. Leistungen (i.d.R.) 78,69
Zwischensumme
(ohne Kinderzuschläge von 164,98 bzw. [ab 3. Kind] 422,43 DM) 8.275,59 DM
Weihnachtsgeld anteilig 680 DM
Ersparnis Dienstwohnung (durchschnittlich) 1.000 DM
Das Ergebnis ist leicht nachvollziehbar. In der kath. Kirche fallen in den meisten Diözesen noch diverse Zulagen an, die hier vernachlässigt werden. Der Zuschuss zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist ebenfalls nicht mitgerechnet. Natürlich erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Aber fast 90 % der kath. Geistlichen sind älter als 47 Jahre und erhalten die Endstufe. Der Altersschnitt ihrer evangelischen Kollegen liegt bei ca. 45 Jahren. Der genannte Durchschnittsbetrag von 9000 DM ist auch dort eher vorsichtig veranschlagt.
Bischöfe werden in der Regel vom Staat besoldet. In den westlichen Bundesländern beziehen sie ein Gehalt gemäà Besoldungsstufe B 6 (13.202,69 DM), Erzbischöfe gemäà B 10 (18.256,57 DM). Ihr Monatseinkommen liegt incl. der Zulagen und dem 13. Gehalt bei gut 16.000 bzw. 21.000 DM.
Rund zwei Drittel der Kirchensteuern werden für die Bezahlung von Pfarrern und anderem Kirchenpersonal (ohne Caritas bzw. Diakonie) ausgegeben!
Quelle(n): Die Besoldung von Geistlichen der beiden GroÃkirchen entspricht der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf. Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen: Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt und alle im öffentlichen Dienst üblichen Zuschläge (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatz-Einkünfte für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Messstipendien) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab. Fast immer können Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä. wohnen, wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie sich je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 500 bis 2500 DM. (Im Schnitt etwa 1000 DM.) Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie zu Recht versteuern, denn er ist dem Einkommen hinzuzurechnen. Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 300 DM monatlich abzuziehen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Auch können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen. Wegen des allgemeinen Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in den meisten Diözesen relativ schnell nach A 14 der Besoldungstabelle auf - in vielen Fällen sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst. Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuermitteln bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst. Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden voll erstattet; andere Arbeitnehmer können sie lediglich von der Steuer absetzen. Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittsgehalts auf 9000 DM (in den westlichen Bundesländern, Stand 01.01.2001) ist eher noch abgerundet, wie aus folgendem Beispiel eines 47jährigen oder älteren Pfarrers hervorgeht: Grundgehalt A 14 Endstufe: 7.963,09 DM Familienzuschlag (vh. evang. Pfarrer ohne Kind) 192,84 DM anteiliges Urlaubsgeld 41,66 DM vermögenswirks. Leistungen (i.d.R.) 78,00 DM -------------------------------------------------------------------------------- Zwischensumme (ohne Kinderzuschläge von 164,98 bzw. [ab 3. Kind] 422,43 DM) 8.275,59 DM Weihnachtsgeld anteilig 680 DM Ersparnis Dienstwohnung (durchschnittlich) 1.000 DM Das Ergebnis ist leicht nachvollziehbar. In der kath. Kirche fallen in den meisten Diözesen noch diverse Zulagen an, die hier vernachlässigt werden. Der Zuschuss zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist ebenfalls nicht mitgerechnet. Natürlich erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Aber fast 90 % der kath. Geistlichen sind älter als 47 Jahre und erhalten die Endstufe. Der Altersschnitt ihrer evangelischen Kollegen liegt bei ca. 45 Jahren. Der genannte Durchschnittsbetrag von 9000 DM ist auch dort eher vorsichtig veranschlagt. Bischöfe werden in der Regel vom Staat besoldet. In den westlichen Bundesländern beziehen sie ein Gehalt gemäà Besoldungsstufe B 6 (13.202,69 DM), Erzbischöfe gemäà B 10 (18.256,57 DM). Ihr Monatseinkommen liegt incl. der Zulagen und dem 13. Gehalt bei gut 16.000 bzw. 21.000 DM. Rund zwei Drittel der Kirchensteuern werden für die Bezahlung von Pfarrern und anderem Kirchenpersonal (ohne Caritas bzw. Diakonie) ausgegeben! -------------------------------------------------------------------------------- Juli 2002 Der Humanist erstellt von Heike Jackler - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
In Deutschland von BAT IIa an aufwärts = öffentlicher Dienst. In anderen Ländern von den Christengemeinden, ist wohl ehrlicher.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wie ein Studienrat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da er nur Lügen verbreitet eindeutig zu viel.
- vor 1 Jahrzehnt
Verdienen ist der falsche Ausdruck, er bekommt, muss es heiÃen.
- toscolanoLv 4vor 1 Jahrzehnt
Als Eingangsgehalt A 13, herkömmlicherweise ohne Wohngeld, aber mit freier Wohnung (Kaltmiete wird von der Gemeinde bzw. Kirche getragen).
Die späteren Zulagen oder Aufstiegsmöglichkeiten sind in den Landeskirchen verschieden geregelt.
Bezahlt wird er also beamtenähnlich wie ein Studienrat/Oberstudienrat im Staatsdienst. Genau so ist die Ruhestandsgehaltsregelung.
Pastoren in Freikirchen oder in den USA vereinbaren ihr Gehalt mit der jeweiligen Gemeinde.
Zu beachten ist, dass Kapläne in der katholischen Kirche nur knapp bezahlt werden und sich keine Haushälterin leisten können.
Dies alles gilt nur für Inhaber einer Pfarrstelle.