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dumdidum fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Hund greift Passanten an?

Kann man Anzeige erstatten, wenn ein Hund, der an der Leine ist und trotzdem plötzlich einen Passanten angreift? Die Verletzung jedoch zuerst nicht schlimm aussieht. (z.B nur ein roter kratzer, kein Blut!!) Ich gehe mal davon aus, dass man Anzeige erstattet. Doch wie kann sie ausfallen? Ich meine von der Strafe und so. Kann man dann gezwungen sein, dem Hund einen Maulkorb zu geben oder ihn gar einzuschläfern?! (so meinten es zumindest die Hundehasser-Passanten).

Danke im Vorraus,

dumdidum

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das hängt sehr vom Einzelfall ab und ob und wie der Hund bzw. der Halter schon vorher in Erscheinung getreten sind. Greift ein Hund ganz ohne ersichtlichen Grund einen Menschen an, schmeißt ihn zu Boden, verletzt ihn aber nicht, dann hat man bereits ein heftiges Problem. Ein solcher Hund ist einfach nicht "gesellschaftfähig". Er muß angeleint geführt werden und braucht einen Maulkorb. Kommt es zu Verletzungen (dazu gehören auch Kratzer, Schrammen, Blutergüsse, nicht nur Bissverletzungen) dann sieht es deutlich schlechter aus. Geldstrafe, Auflagen, etc. Ein Einzug des Hundes ist bei "Ersttätern" nicht üblich, sofern die Rassezugehörigkeit dies nicht vorschreibt. Einschläfern ist mit Sicherheit kein Thema. Das geht in Deutschland so einfach nicht. Grundsätzlich denke ich, daß der Halter dafür verantwortlich ist, daß Übergriffe unterbleiben. Ich mag es auch nicht, wenn mich ein fremder Hund anspringt und abschlecken möchte. Zumindestens die Reinigungskosten möchte ich in derartigen Fällen erstattet haben. Leider sind Hundehalter da zu oft uneinsichtig. Letztlich hatte ich einen Fall, wo mich ein schäferhundartiges Fellknäuel ansprang und man alle 4 Pfoten an meinem Anzug sah. "Selbst schuld" meinte der Halter, wer geht schon im Anzug in den Park. Die herbeigerufene Polizei klärte ihn auf, daß man in Parkanlagen auch Anzüge tragen kann und er für den entstandenen Schaden haften muß. So kamen schnell 80 Euro zusammen und eine Vorstellung des Hundes bei der Behörde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Hund darf keinen Menschen angreifen das darf nicht passieren es sei denn der Hund wird angegriffen und er wehrt sich was dann normal wäre.Maulkorb Pflicht wäre angebracht eine Anzeige wird wohl zu deinem Nachteil ausfallen aber gleich den Hund einschläfern glaube ich nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie kam es denn dazu, das der Hund angriff?

    Ich hab selbst einen Hund, der sich nicht von fremden Menschen anfassen läßt, wenn sich ein Fremder hinunterbeugt, geht er in die Ketten.

    ABER, ich weise auch darauf hin, das er so reagiert und trotzdem gibt es Menschen, die einfach nicht hören wollen!

    Leider ist es so, das wenn etwas passiert, der Hundehalter zur Verantwortung gezogen wird.

    Allerdings, je nachdem was und wie es passiert ist und ob es Zeugen dafür gibt, stehen Aussage gegen Aussage.

    Und so schnell, wird auch ein aggressiver Hund nicht eingeschläfert!

    Mfg!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kann verlangt werden, dass der Hund einen 'Wesenstest' besteht und einen Maulkorb trägt. Aber ein hund der Passanten anfällt...egal wie die Verletzung ist...ist einfach gefährlich und ich würde dir raten mit ihm schnellstens eine Hundschule zu besuchen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es wäre wohl besser, sich zu fragen warum der Hund Passanten angreift. Das liegt wohl am Besitzer. Eine Hundeschule wäre zu empfehlen, bevor dem armen Hund ein Maulkorb verpasst wird.

    Zur rechtlichen Frage: Selbstverständlich haftet der Hundebesitzer auch von angeleinten Hunden für Schäden jeglicher Art.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was du hier schreibst,ist kein Angriff,weil es keinen Biss oder was ähnliches gab !

    Ich nehme an ,der Hund wollte dich "begrüßen" oder evtl. hat er dich aus Versehen gekratzt.

    Es ist nicht immer der Hund schuld,wenn ein Fehlverhalten passiert,kein Biss,es sind leider die Menschen,die nicht mehr gewöhnt sind mit Tier umzugehen !

    Ich spreche aus Erfahrung,da ich selber einen Pitbull habe ,der noch nie einen Maulkorb gebraucht hätte.

    Manche Menschen möchte er auch "begrüßen",aber das weis ich und halte ihn so kurz,daß er das nicht machen kann,er möchte auch an manche Kinder "Bussi" verteilen,aber dann haben die Eltern Angst!

    Vieles liegt am Hunde Besitzer,das kann man aber dem Hund lernen und rechtfertigt keinen Aktionen,wie Anzeige oder Ordnungsamt!

    Quelle(n): Meine Meinung und Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einschläfern .. nein denke ich nicht, dafür ist der Schaden zu klein. Aber wenn man seinen Hund nicht richtig erzogen hat und er Menschen anspringt oder beißt, dann muss man halt dafür sorgen, das er anderen nichts tun kann .. ggf dann halt mit einem Maulkorb oder halt Gassigehen in Gebieten, wo sich keine Menschen aufhalten. Als Tierbesitzer hat man nun einmal Verantwortung. Und nur weil manche Menschen nicht gerne gekratzt, gebissen oder angesprungen werden wollen sind sie nicht gleich Hundehasser ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann man, aber vielleicht könnte man auch mit dem Hundeeigentümer reden. Nicht alle Hundehalter sind böse. War es wirklich ein Angriff, oder war der Hund jung und wollte nur spielen? Wenn der Hund angegriffen hätte, wäre doch der Halter eingeschritten und hätte sich entschuldigt....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hat ein Hund gebissen sind drei Rechtsgebiete betroffen:

    1.) Haftungsrecht: der Hundehalter haftet zumeist.

    2.) Polizei/ Staatsanwalt/ Gericht -Straftat: (fahrlässige) Körperverletzung

    3.) Sicherheitsrecht: Ordnungsamt prüft ob eine Gefahr durch behördliche Maßnahmen (Maulkorbzwang, u.ä.) abgewendet werden soll/ muß.

    Eine "Anzeige" im Sinne einer Strafanzeige wegen Körperverletzung ist auch möglich. Beim wirklich ersten Mal wird dies meist eingestellt.

    Sind Hund und Hundehalter zum ersten Mal "auffällig" werden die Sicherheitsbehörden grundsätzlich nichts/ nicht viel machen, z.B. evtl. nur eine Pflichtenbelehrung.

    Wieviele "Hundehasser" es gibt, so gibt es auch viele rücksichtslose Hundehalter die leider manchmal amtlichen Zwang brauchen.

    Ob hier wirklich schon Maulkorbzwang erforderlich ist, ist noch zu diffizil.

    Die Ordnungsbehörde würde vor einer Anordnung die Hundehalter einmal anhören. Vielleicht ergibt sich dann, dass es eine "Ausnahmesituation" war und die Gefahr der Wiederholung einer Verletzung gering bis ausgeschlossen ist. Vielleicht stellt sich -z.B. durch Sachverständigengutachten - aber heraus, dass der Hund eine "Macke" hat, dann wird etwas angeordnet.

    Wie man mich drauf gestossen hat, scheinst wohl Du die Hundehalterin zu sein.

    Nimm es gelassen, wenn Du Deine Pflichten nicht vernachlässigt hast und der Hund ausreichend erzogen ist (sei ehrlich zu Dir ;-)).

    Wichtig aber: überlege Dir noch einmal die genaue Situation, was ist wie und warum passiert ? Wie hättest Du es vermeiden können (die Hundehalter haben immer die "Schwarze-Peter-Karte") ?

    Im "Notfall" kannst Du der Polizei (Straftat Körperverletzung) und dem Ordnungsamt (Gefahrenabwehr z.B. durch Maulkborbzwang) erklären, dass es das erste Mal war und warum und wie Du eine Wiederholung dieser Sicherheitsstörung verhindern wirst.

    Ich sehe die Sache immer individuell.

    Übrigens: die Größe der Verletzung (z.B. Tiefe), Stärke (z.B. Hämatom) und Art (z.B. Biß oder Schürfung, weil mit Kralle hängen geblieben) hat auf das Merkmal Körper- bzw. Gesundheitsverletzung keinen Einfluß.

    Liebe Grüße

    Quelle(n): Lebenserfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    mit maulkorb wäre das nicht passiert

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