Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Arbeit nicht im Heimat Bundesland, hier Feiertag - dort nicht! Hab ich frei/Anspruch auf Feiertagszuschlag?

Beispiel: Wohnort Köln, Arbeitsort Hamburg, In NRW ist am 22.05. Feiertag, dort Arbeitstag. Was sagt das Recht? Falls möglich mit Quellenangabe.

Update:

Zur Ergänzung: Ich bin zur Weiterbildung unterwegs. Regelmäßiger Arbeitsort wäre im Normalfall Köln. Im Arbeitsvertrag gibt's dazu keine Regelung. Ich habs mir schliesslich nicht ausgesucht wo die Weiterbildung ist...

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Normalerweise gelten die oertlichen Feiertage des Landes, wo Du arbeitest. Sollte aber im Dienstvertrag geregelt sein. Anders waers auch unlogisch, dann wuerdest Du manchmal nicht zur Verfuegung stehen, waehrend Deine Kollegen alle arbeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    arbeitsort ist das mass aller dinge

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein Du hast keinen Anspruch auf Zuschlag. Es muss Dir ja bekannt sein das dort ein normaler Arbeitstag ist.

    Sonst würden alle Menschen in Bayern leben da die die meisten Feiertage haben, und in Norddeutschland arbeiten wegen den Zuschlägen.

    Sorry.

    Und viel Spass bei der Arbeit

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider gilt der Arbeitsort.

    Quelle(n): eigene Erfahrung und vom Betriebsrat geprüft
  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja, aber mit Deinem Arbeitgeber hast Du einen Arbeitsvertrag, keinen Wohnvertrag. ;-)

    Da gilt die Regelung des Arbeitsortes. Der sollte im Vertrag stehen ("Regelmässiger Arbeitsort ist ..."), besonders bei Firmen mit mehreren Niederlassungen.

    Hast das ja FREIWILLIG selber vertraglich - bei Eingehung des Arbeitsverhältnisses - so geregelt.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.