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Arbeit nicht im Heimat Bundesland, hier Feiertag - dort nicht! Hab ich frei/Anspruch auf Feiertagszuschlag?
Beispiel: Wohnort Köln, Arbeitsort Hamburg, In NRW ist am 22.05. Feiertag, dort Arbeitstag. Was sagt das Recht? Falls möglich mit Quellenangabe.
Zur Ergänzung: Ich bin zur Weiterbildung unterwegs. Regelmäßiger Arbeitsort wäre im Normalfall Köln. Im Arbeitsvertrag gibt's dazu keine Regelung. Ich habs mir schliesslich nicht ausgesucht wo die Weiterbildung ist...
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Normalerweise gelten die oertlichen Feiertage des Landes, wo Du arbeitest. Sollte aber im Dienstvertrag geregelt sein. Anders waers auch unlogisch, dann wuerdest Du manchmal nicht zur Verfuegung stehen, waehrend Deine Kollegen alle arbeiten.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein Du hast keinen Anspruch auf Zuschlag. Es muss Dir ja bekannt sein das dort ein normaler Arbeitstag ist.
Sonst würden alle Menschen in Bayern leben da die die meisten Feiertage haben, und in Norddeutschland arbeiten wegen den Zuschlägen.
Sorry.
Und viel Spass bei der Arbeit
- roedelheimer52Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Leider gilt der Arbeitsort.
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- vor 1 Jahrzehnt
Tja, aber mit Deinem Arbeitgeber hast Du einen Arbeitsvertrag, keinen Wohnvertrag. ;-)
Da gilt die Regelung des Arbeitsortes. Der sollte im Vertrag stehen ("Regelmässiger Arbeitsort ist ..."), besonders bei Firmen mit mehreren Niederlassungen.
Hast das ja FREIWILLIG selber vertraglich - bei Eingehung des Arbeitsverhältnisses - so geregelt.