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wer bekommt das sorgerecht bei nicht verheirateten?

mein bester freund ist mit seiner freundin 6 jahre zusammen haben eine 4 jährige tochter und sie hat noch aus einer anderen beziehung eine 12 jährige tochter die lebt aber bei der oma seit ihrem 1 lebensjahr bei dennen klappt es einfach nicht mehr. sie geht immer weg und möchte spass haben wenn er mal weg möchte fangt sie immer streit an sie meinte auch wenn du mich mal verlässt ziehe ich dich bis zum letzten hemd aus hat sie ihm gedroht und du wirst nie wieder deine tochter sehen

er liebt sein kleine tochter überalles, und die mutter ist eine die ihr aussehen am wichtigsten ist,sie zieht ihre tochter viel zu kleine kleider an ,setzt die kleine abends vor den fern und lässt

sie soaps anschauen weil sie keine lust hat sich mit ihr zu beschäftigen.hat mein freund irgendeine chance das sorgerecht zubekommen?weil er kümmert sich viel mehr um die kleine als die mutter.wäre klasse wenn ihr mir tipps geben könnt für meinen besten freund

danke madlen

grüsse madlen

Update:

obwohl ihr das kind nicht wichtig ist und ihre andere tochter schon in ihrem ersten lebensjahr bei der oma abgeschoben hat

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ne Chance hat er, aber Männer bekommen das Sorgerecht schwerer als ne Frau. Bei meinem Nafen war es ähnlich. Da hat sich die Mutter auch nur um sich und ihr Vergnügen gekümmert. Die waren verheiratet und bei der Scheidung hat es mein Neffe geschafft das Sorgerecht zu bekommen. Dein Freund muß sich mal bei nem Anwalt beraten lassen. Ohne hat er swieso kein Chance. Aber wenn er alles so wie Du es sagst beweisen kann (Zeugen?) hat er die Chance seine Tochter zu bekommen und er braucht dann wahrscheinlich nichts an seine Freundin zu bezahlen. Eher mu0 sie dann an Ihn Unterhalt bezahlen. Viel Erfolg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Freund hat schlechte Karten.

    Er müsste alle "Verfehlungen" seiner Partnerin gegenüber dem Kind dokumentieren, Zeugen haben. Wenn er sich dann wirklich von der Dame trennen will wird er einen langen Kampf durchstehen müssen.

    Die Drohungen seiner P. sollte er ein paar mal, z.B. mit einem Diktiergerät aufzeichnen oder winfach einmal so ganz lapidar, wie nebenbei sagen: Gib mir das schriftlich!

    Er muss, wenn er nicht bis aufs letzte Hemd ausgezogen werden will mit genauso, hier sagt man "hinterfozigen" Tricks arbeiten wie sie.

    Auf jeden Fall ist es wichtig, das er ggf. vor einem Familiengericht seine Behauptungen belegen kann oder eben ihre widerlegen.

    Eine Frau, die damit droht, dass er das gemeinsame Kind nicht mehr sehen wird ist indiskutabel. Sie droht ja gleichzeitig dem Kind damit "Du darfst dann den Papa nicht mehr sehen", macht also das Kind zum Spielball eines Konfliktes.

    Er sollte bei einer Familienberatungsstelle einmal um Rat Fragen. Die sind meist weit besser als ihr Ruf. Gute Adressen kann er evtl. bei Profamilia bekommen.

    Ich wünsche Deinem Freund viel Glück.

    Quelle(n): leidvolle Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da die Tochter unehelich geboren wurde, liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter des Kindes... Die angesprochenden Androhungen kann sie zumindest teilweise wahrmachen:

    Im Rahmen der Unterhaltspflicht hat er bei einer Trennung den Unterhalt des gemeinsamen Kindes zu zahlen....Er kann jedoch über Gerichte und/oder Jugendämter ein Besuchsrecht festlegen lassen bzw. sich vor Gericht erstreiten.(siehe Quellen)

    Mit Fernsehen und so ist eine Sache der Erziehung. Mein Sohn (18 Mon) darf nur bestimmte Serien für Kinder sehen, die am Tag laufen, und wenn das Wetter schlecht ist.Das die Kleidung nicht paßt, ist allerdings meiner Meinung nach ein Zeichen des Des-Interesses...Da sollte dann vielleicht auch mal das Jugendamt eingeschaltet werden, die leider zu selten etwas machen....

    Das bei einer Trennung das Kind "der Verlierer" ist, das steht wohl fest....das sehe ich leider im Bekanntenkreis.

    Mit der 12-jährigen verhält es sich so:... Die Kindesmutter hat das alleinige Sorgerecht. Wenn das jetzt 12-jährige Kind bei der "Oma" lebt, hat das die Mutter so entschieden. Da brauchte der Kindesvater nicht befragt werden.

    Dein Bekannter sollte sich auf jeden Fall mal bei Jugendamt über die Möglichkeiten des gemeinsamen Sorgerechts beraten lassen. Für das gemeinsame Sorgerecht MUß die KINDESMUTTER dem zustimmen...

    Ich hoffe, es hilft dir und dem Kindesvater...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer das Sorgerecht bekommt, entscheidet das Familiengericht. Aber da muss Dein Freund erst einmal klagen. Und es ist immer dumm, sich in solche Angelegenheiten einzumischen, vor allem, weil ich ja nur Deine Schilderung der Sache kenne. Er sollte sich einen Anwalt suchen, der sich in Familienrecht auskennt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    das kommt drauf an so wie du das schilderst darf sie ihm den umgang nicht verbieten udn er würde wegen ihrer gr.tochter die bei der oma wohnt auch pluspunkte haben man muss sich bei dem zuständigen jugendamt erkundigen was man machen kann aber er würde genauso chancen haben die kleine bei sich zu haben.......

    viel glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hat er sich nach der Geburt beim Jugendamt als Vater eintragen lassen??? Wenn ja würden sie beide das Sorgerecht bekommen!

    So wurde es mir vor ca.5 Jahren erklärt!

    Wenn er als Vater drinsteht ist es schwer für die Mutter das alleinige Sorgerecht zubekommen!

    Er sollte sich vielleicht beim Jugenamt informieren,dann evt.schon seine bedenken aussprechen!

    Ich wünsche ihm viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei nicht verheirateten Partnern mit Kindern gehört das Sorgerecht für das Kind grundsätzlich der Mutter.

    Beim Jugendamt kann man eine sogenannte Sorgerechtserklärung abschließen wobei auch der Vater das Sorgerecht für das Kind bekommt. Allerdings muss die Mutter damit einverstanden sein, denn falls ihr mal was passiert brauch das Kind keine anderen Vormundschaften sondern hat dann den Vater der das Mitsorgerecht bekommt durch diese Erklärung.

    Er ist allerdings, wenn er das Kind als seines angesehen hat, also die Vaterschaftsanerkennung, ist er Unterhaltszahlungspflichtig... Da wird er wohl nicht drum herum kommen.

    Auch wenn das erste Kind dieser Frau schon bei der Oma lebt, heißt es nicht, dass das zweite Kind ihr einfach so weggenommen wird...

    Zu nächst wird durch das Jugendamt oder durch das Familiengericht erläutert wie es in der Umgebung des Kindes aussieht und wo es besser aufgehoben wäre...

    Hoffe dir geholfen zu haben

    Gruß

    Maila

  • vor 1 Jahrzehnt

    wer das sorgerecht bekommt, entscheidet überhaupt kein gericht, das iss nur bei verheirateten so die sich scheiden lassen, aber auch selbst dann haben die meisten geschiedenen das gemeinsam sorgerecht !

    bei nicht verheirateten kriegt grundsätzlich die mutter das sorge recht das hat sie schon nach der geburt an, und auch das zu entziehen iss ein schwerer prozess, weil es begründete gründe geben muss, warum der vater sagt , ich will das alleine sorgerecht und es im höchst fall auch bekommt... ich persönlich find die mütter im geil die behaupten sie hätten soviel macht über den vater ihrer kinder, im prinzip kann keine mutter was machen, sie kann dem vater auch nicht das kind entziehen da er das recht hat , und es vorallem auch einklagen kann, zudem kommt das es wieder begründete gründe geben muss warum jugendamt und gericht dem vater sagen " du darfst dein kind nicht sehen" in finazieller hinsicht kann sie dem vater auch nicht das letzte hemd ausziehen, es gibt eine düsseldorfer unterhalts tabelle, die sehr oft aktuallisiert wird, wenn der vater zahlungswillig iss wird er eine bestimmte summe zahlen müssen, ist es nicht zahlungsfähig , gibt es einen unterhaltsvorschuss den der vater dann ( auch in raten) an das jugendamt zurück zahlen muss. der wird alle halbe jahr glaub ich geprüft.....und nur ma so am rande KEINE MUTTER HAT DAS RECHT DEM VATER DAS KIND ZU ENTZIEHEN , im notfall soll ich er an einen anwalt wenden das problem schildern . auch eine mutter iss ja noch mensch und darf auch spass haben und auch weg gehen, ist ja nit verboten solang sie dafür gesorgt hat das dass kind in der zeit wo sie weg iss einen aufpasser hat, kann man ihr nichts anhaben, wird das kind misshandelt, und geht nit zu den terminen vom arzt oder iss unterernährt, oder die mutter iss ständig in einem alkohol/drogen konsum kann das jugendamt und das gericht da schon eher was machen...aber für alles braucht es gründe ( begründete gründe)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, solange die Mutter ihre Tochter nicht schlägt, nicht Alkohol trinkt oder Drogen nimmt oder ihrer Tochter nichts zu essen gibt, wird automatisch sie das Sorgerecht bekommen, da kann er leider nichts machen. Dazu kommt, dass die kleine noch zu jung ist, um sich selbst äussern zu können ,das ist erst ab 12 Jahren möglich. Solange sie beim Jugendamt nicht auffällt und die Sache dann "gut" für sie ausgeht, wird sie die kleine behalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jetzt im Moment hat sie das alleinige Sorgerecht wenn dein Freund und sie auf dem Jugendamt nicht das gemeinsame beantragt haben. Dein Freund hat im Falle einer Trennung leider keine Chance das alleinige Sorgerecht zu bekommen wenn er die Sachlage nicht beweisen kann. Wie schon gesagt wurde muss er da zu eben solchen Mitteln greifen wie sie es tut um die Sachen im Zweifelsfall beweisen zu können oder er muss Zeugen haben (am besten beides).

    Hoffe das hilft ein bisschen.

    Quelle(n): Mein Onkel ( Anwalt für Familienrecht)
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