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Ist ein Halteverbot ein Streckenverbot?

Eine Fahrschuhlfrage: der Fahrlehrer behauptet auch Halteverbote wären Streckenverbote, die durch das Schild "282 - Aufhebung aller Streckenverbote" aufgehoben werden. Im Lehrbuch sind Halteverbote und Streckenverbote eigene Rubriken, es gibt sogar einen Fragebogen, aus dem hervorgeht, daß Halteverbote durch Schild 282 nicht aufgehoben werden. Gibt es irgendwo einen Gesetzestext, der das klarstellt?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Haltverbot ist kein Streckenverbot (und wird durch VZ 282 nicht aufgehoben).

    Belegt wird das in der StVO zu VZ 283/286 (§ 41 Abs. 2 Nr. 8).

    Dort heißt es unter b):

    "Sie (Haltverbote) gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite."

    Streckenverbote gelten über Kreuzungen und Einmündungen hinweg, das ist die zentrale Eigenschaft aller Streckenverbote (auch, wenn sich das Gerücht, eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelte nur bis zur nächsten Kreuzung, nicht ausrotten lässt). Da Haltverbote dieses Kriterium nicht erfüllen, sind sie keine Streckenverbote.

    mfG

    Kwazulu

  • k l
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Eindeutig Nein, was dein Fahrlehrer erzählt ist mist, das sind 2 Verschiedene Schilder.

    Um das Parkverbot aufzuheben braucht man zb das Schild 292.

    Und noch was, glaub nicht allen Fahrlehrern, einige erzählen nur Mist, am besten sagt du ihn, er solle es dir Schwarz auf Weiß Beweisen das seine Behauptung richtig sei.

    Und das wird er nicht machen können, und dann muß er wohl oder übel seinen Fehler eingestehen.

    Ich hatte mal einen Praktikanten auf meinen LKW der legte mit einen 40 tonner Berg runter den Leerlauf rein, und wollte den ganzen Berg per Fußbremse abbremsen, halt so wie er es in der Fahrschule gelernt hatte.

    Das sagt dir vielleicht jetzt nicht viel, aber jeder der etwas Ahnung von LKW hat, weiß das das sehr teuer werden kann.

    Und seid dem ist mein Vertrauen von Fahrlehrern im Keller.

  • mikado
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Du siehst, auch Fahrschullehrer können irren.

    Es ist KEIN Streckenverbot.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erstens einmal: Wen interessiert's? Man stellt sein Auto da hin, wo Platz ist, und riskiert ein Ticket.

    Und zweitens: Ich hab's so gelernt, dass ein Aufhebeschild zwar ein Halteverbot nicht aufhebt, aber wenn man "konkludent", also halbwegs logisch aus dem Schild schließen kann, dass es das Halteverbot aufzuheben beabsichtigt (z.B. hinter einer Baustelle), dann gilt das als aufgehoben.

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