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Hausrecht auf gemeinsam genutzten Hof?
Hallo liebe Cleverles,
Sachverhalt:
2 Mehrfamilienhäuser stehen auf demselben Grundstück, gemeinschaftliche Nutzung des Hofs, auf dem man auch sitzen kann, alle Mieter haben Schlüssel zum Hof.
Ein Mieter bringt einen Gast mit, dieser Gast beleidigt einen anderen Mieter auf dem Hof oder macht Stress.
Jetzt die Frage:
Kann der beleidigte Mieter den Gast des Hofes verweisen, obwohl der Mieter (der den Gast mitbrachte) dem Verweis nicht zustimmt?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Ice
5 Antworten
- LittleN24Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da beide Mieter das Nutzungsrecht haben wird das etwas schwierig werden. Es könnte nur der beleidigte Mieter Anzeige erstatten aber ob das die Gemeinschaft erhält kann ich mir nicht vorstellen.
Da du schreibst das alle das "Hofrecht" haben stehts sozusagen 1:1 gehen oder bleiben. Ist nicht einfach.
- riverhineLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ja kann und darf er, den jeder der das Hausrecht ausüben darf, ist dazu berechtigt auch einen Verweis auszustellen auch wenn der Andere Hausrechtinhaber damit nicht einverstanden ist.
In deinem Fall:
Du bringst einen Gast zu einer Fete mit und der Gast macht Streà und beleidigt den anderen Mieter und dieser Mieter verweist deinen Gast des Hauses (Hofes) dann darf der das und dein Gast muà gehen, du wirst da nicht machen können.
Beim Hausrecht ist nicht das Mehrheitsprinzip entscheidend, sondern das der Minderheit, Beispiel es sind zehn Leute berechtigt das Hausrecht durchsetzen zu können, dann können nicht die übrigen neun Personen den Einen überstimmen, daà der streÃmachende Gast bleibt, man hat sich an Wort der einzelnen Person, die mit dem Gast unzufrieden ist zu richten, die Entscheidung zu akzeptieren.
Einfacher gesagt, wenn zehn Leute Stimmrecht haben, Einer ist dagegen und neun sind dafür, daà ein Gast bleibt, dann muà dieser einen Person nachgegeben werden, will man den Hausfrieden nicht stören, will man aber versuchen die eine Person umzustimmen könnte das dann mehrjährigen Streà bedeuten, dann würde sich diese eine Person bei zukünftigen gemeinsamen Entscheidungen immer dagegen auflehen.
Es ist so ähnlich wie mit einem Güterzug, normale Gewschwindigkeit 90 Km/h, ein einzelner Wagen ist aber nur mit 60 Km/h zugelassen, dann darf der gesamte Zug nur 60 Km/h als maximale Geschwindigkeit fahren.
In deinem Fall.
Einer dagegen, dann gilt das Wort dieser einen Person.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, natürlich kannst du von dem Hausrecht gegenüber dem Gast eines anderen Mieters Gebrauch machen.
Notfalls musst du die Polizei rufen und zugleich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige machen. Das hilft immer, weil es dem Ruhestörer Geld kostet.
Zusätzlich leitest du diese Anzeige an den Vermieter weiter und der Gast des anderen Mieters bekommt Hausverbot, zumindest für den gemeinsamen Hof.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hausrecht darf in diesem Fall nur gemeinsam ausgeübt werden, da man ja unterschiedlicher Meinung ist kann deshalb niemand einen berechtigten Besucher des Hofes verweisen. Selbst der Eigentümer hätte kein Recht dazu. Es gibt nur ein Mittel: Zivilklage gegen die Person.
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- vor 1 Jahrzehnt
Nein.....
dieses kann er nicht...
oder die gannze Hausgemeinschaft spricht sich in
Abstimmung dafür aus.
Bleibt nur...ignorieren