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Alaaf
Lv 4
Alaaf fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Hartz4 Fortzahlung im Krankheitsfall?

Bei Arbeitnehmern übernimmt ja die Krankenkasse nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung, ist das bei Hartz4 Empfängern auch so?

Wird ab einer bestimmten Krankheitsdauer Hartz4 gekürzt?

Update:

Interessant, dass man denkt, dass es mich betrifft... zum Glück bin ich Arbeitnehmer in ganz herkömmlichen Sinne!

Der Betroffene bezieht Hartz4 und hat eine ganz normale AU erhalten!

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Leistungen der Agenturen für Arbeit, egal ob Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld werden im Falle einer Krankheit für 6 Wochen weiter gezahlt.

    Nach Ablauf dieser 6 Wochen werden die Leistungen mit dem Hinweis aufgehoben, einen Antrag auf Krankengeld zu stellen. Die Krankenkasse wird in diesem Fall durch das Arbeitsamt informiert. Damit ist der Leistungsbezug dann beim Arbeitsamt beendet.

    @Gerechtigkeit: Danke! Dann hab ich was dazugelernt. ;o)

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Wird ab einer bestimmten Krankheitsdauer Hartz4 gekürzt?"

    Wegen einer langen Krankheitsdauer wird Hartz IV nicht gekürzt, da haben die sich ganz andere Dinge einfallen lassen, um Kürzungen vorzunehmen.

    "Bei Arbeitnehmern übernimmt ja die Krankenkasse nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung, ist das bei Hartz4 Empfängern auch so?"

    Das geht bei Harz IV-Empfängern gar nicht, da der gar keine Lohnfortzahlung bekommen kann, weil er gar keinen Lohn erhält!

    Dies grundsätzlich!

    Mit den Geldzahlungen, die ein Hartz IV-Empfänger erhält ist das so eine Sache:

    Er bekommt diese Leistung nur für maximal 6 Monate bewilligt. Grundsätzlich bekommt er nur Leistung, wenn er arbeitsfähig ist und dem Arbeitsmart zur Verfügung steht. Wird er innerhalb des Bewilligungszeitraumes (den 6 Monaten) krank, so bekommt er nach der 6. Woche Krankengeld.

    Wird er z. B. 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes krank und muß einen neuen Antrag stellen, weil der Bewilligungszeitraum abläuft, so hat er ein Problem, denn er war noch nicht 6 Wochen krank, um Krankengeld beantragen zu können. Einen neuen Antrag auf Hartz IV kann er auch nicht stellen, da er dem Arbeitsmarkt -eben wegen der Krankheit- nicht zur Verfügung steht. Wenner die Krankheit also der ArGe mitteilt, hat er ein echtes Problem. Dann wird wohl das Sozialamt zahlen müssen, da weder die Krankenkasse (weil noch keine 6 Wochen Krankheit vorlagen) zuständig ist, noch die ArGe, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

    @Toffi: Die Agenturen zahlen gar kein Hartz IV; Hartz IV wird von den ArGen JobCentern bezahlt; Arbeitslosenhilfe gibt es nicht mehr!

    Deine Antwort sagt etwas über Menschen aus, die Arbeitslosengeld beziehen und nicht über Menschen die Hartz IV (Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II gibt es gar nicht) beziehen!

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da Du kein Arbeitnehmer in dem sinne bist und du keine Au vom Arzt bekommst erfährt die Arge ja erst das Du krank bist wenn sie Dir einen Direkten Job vermittelt?

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