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wer kennt sich mit erbrecht aus???
hi
bin verzweifelt
vor 2 monaten verstarb mein vater zu dem ich kaum kontakt hatte.
ich als einziges kind muß mich um beisetzung und was weiß ich noch alles kümmern.
erbe habe ich ausgeschlagen da er alkoholiker war.
um die bestattung zu bezahlen stellte ich einen antrag beim sozialamt...da ich nur harz4 bekomme....dabei stellte sich raus das er genug geld auf dem konto hat um damit die kosten zu bezahlen...mit rechnung vom bestatter und von der friedhofsverwaltung bewaffnet bin ich zur bank....ablehnung...ich sei nicht berechtigt...ich solle zum gericht gehen und mir eine verfügung geben lassen....ich also hin....antrag gestellt...3 tage später...ablehnung...ich sei nicht berechtigt...so und nun???? ich hab keine ahnung was ich noch machen kann...wer kann helfen??
lg jacqueline
den auftrag für die beerdigung hatte ich vorm auschlagen des erbes unterzeichnet
6 Antworten
- xyzLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
du kannst das Ausschlagen des Erbes nicht rückgängig machen - verantwortlich ist nun derjenige, der als nächstes erbberechtigt ist - wenn du Glück hast, muss der sich um die Beerdigungskosten und - Pech für dich - um das Konto kümmern - tritt also an die Erben heran, dass sie die Kosten übernehmen. Wenn es nur ein Konto ist, ist es ja nicht so schlimm.
lies mal hier:
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-15868...
das geht noch weiter, wichtig ist das Bestattungsgesetz:
"Die Regelungen zur Bestattung ergeben sich aus dem Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem sich der Fall abpielt. Danach gibt es Bestattungspflichtige (die nächsten Angehörigen wie die volljährigen Kinder). Wenn diese die Bestattung nicht innerhalb der im Gesetz vorgesehenen Frist in die Wege leiten, kann die Stadtverwaltung die entsprechenden Schritte anordnen. Die Kosten muss der Bestattungspflichtige tragen, auch wenn er die Erbschaft ausgeschlagen hat, weil es dafür nicht auf die Erbenstellung ankommt. Nur bei einer ganz unbilligen Härte kann unter Umständen eine Kostentragungspflicht entfallen. Darunter fällt aber im Normalfall nicht der fehlende Kontakt oder die Nichtzahlung von Unterhalt."
Erkundige dich event. bei einem Anwalt-
du hast vermutlich einiges richtig gemacht, weil du dich darum kümmern musstest und du solltest dich an die Erben wenden - Cousin, Cousine,... irgendwer ist sicher noch mit dir verwandt - und die sollen die Kosten der Beerdigung übernehmen - wenn sie nicht auch das Erbe ausschlagen.
Hier ist noch ein Fokus-Artikel - passt zu dir und deinem Fall:
http://www.focus.de/finanzen/recht/erbschaft/famil...
"Familienmitglieder können die Kosten aber weiterreichen. Hat etwa der Verstorbene ein Testament gemacht und eines der Kinder als Erbe benannt, ist auch nur der Bedachte in der Pflicht. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass der Erbe die Begräbniskosten zu tragen hat (§ 1968 BGB). Schlägt der jedoch das Erbe aus, sind doch die nächsten Verwandten wieder dran (§ 1615 II BGB).
Wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen, etwa weil sie Hartz IV beziehen, hilft das Sozialamt auf vorherigen Antrag. Es kommt aber nur für ein bescheidenes Begräbnis auf. Bis über den Antrag entschieden ist, muss der Bestattungsunternehmer meist in Vorleistung treten."
Mein Beileid übrigens...
- Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, warum kümmerst du dich denn drum??
An deiner Stelle würde ich mal einen Anwalt befragen, keine Angst wegen der Kosten, du bekommt Beratungskostenbeihilfe!!! Also.. gleich nachfragen!!!
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da Du das Erbe ausgeschlagen hast bist Du auch nicht berechtigt etwas zu bekommen. Erkundige Dich, ob Du überhaupt für die Beerdigung aufkommen muÃt, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast. Vergebe keine Aufträge bis das geklärt ist.
- roedelheimer52Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich tippe mal da Du das Erbe ausgeschlagen hast bist Du auch nicht mehr berechtigt.
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- brennermaus2005Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Jackly,
durch die Ausschlagung des Erbes, bist du in dem Moment nicht Erbberechtigt. Somit kommst du an nichts von ihm ran, wo du Geld her kriegen könntest.
Jedoch, hast du dem Bestatter VOR der Ausschlagung den Bestattungsvertrag unterschrieben. Dies ist ein Vertrag, den DUUU geschlossen hast mit dem Bestatter eben eine person zu beerdigen. Das hätte wenn es nun nicht gerade dein Vater gewesen wäre, Person xy sein können. Du bist rechtlich gesehen, einen Vertrag ein gegangen. Den du nun begleichen must.
Nun must du zusehen, daà du die Bestattungskosten begleichst und kannst noch nicht mal auf Vaters Erbe zurück greifen, da du ja so suuper schnell gehandelt hast und das Erbe ausgeschlagen hast. So leid es mir tut dir das sagen zu müssen - ist leider rein Rechtlich so.
Quelle(n): Eigen Erfahrung - Vater verstarb am 1.5. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du bräuchtest dazu einen Erbschein den gibt es beim Notariat und am Standesamt bekommst du dazu Auskunft...da du allerdings das Erbe ausgeschlgen hast bekommst du den wohl nicht. Allerdings muÃt du auch nicht für die Beerdigungskosten aufkommen, da dein verstorbener Vater ja genug Geld hatte. Am besten ist es du erkundigst dich wer dieses Geld bekommt und derjenige muà auch für die Beerdigung aufkommen. Am besten du gehst erstmal zum zuständigen Standesamt.