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Dokumentiertes Telefonat beim Arbeitsamt - ist so etwas überhaupt erlaubt?
Ich wollte meine Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt sprechen und wurde sehr unfreundlich darauf hingewiesen, dass dies nicht ginge. Auch der Dienststellenleiter sei nicht für "Normalsterbliche" zu sprechen. Als ich mich daraufhin ärgerlich dazu äuserte, wurde mir gesagt, dass dieses Gespräch "dokumentiert" wurde. - Ist so etwas denn überhaupt erlaubt?
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, ganz bestimmt nicht, dass Aufzeichnen ohne deine Erlaubnis ist ein schwerer Eingriff in deine Persönlichkeit gem. Art.2 GG.
Aber ich glaube eher, dass ein Wort das andere ergab und der Satz im Eifer des Gefechts rausrutschte.
Es ist wirklich ärgerlich, dass man seine Sachberaterin nicht telefonisch erreicht, klar hat die auch was anderes zu tun und man sollte sich schon einen Termin holen, aber manchmal ist es eilig.
- vor 1 Jahrzehnt
...vielleicht meinten die mit "dokumentiert" bloss, dass in Deiner Akte vermerkt wird, dass Du aufgemuckt hast...denn soweit ich weiss, muss man vorher ausdrücklich zustimmen, bevor die einen einfach so auf Tonband aufnehmen...ich finde es auch ärgerlich, dass man bei den Ämtern immer so herablassend behandelt wird, ich hab mich da auch schon oft heftigst drüber aufgeregt, besonders was die Korinthenkacker beim Finanzamt angeht, trotzdem kommt man da nur mit Unterwürfigkeit weiter, auch wenn man denen die Pest an den Hals wünscht...
...ich glaube aber eher, dass Deine Sachbearbeiterin heute "nicht erreichbar" war, weil heute Brückentag war, mich wundert´s, dass da auf dem Amt überhaupt einer so gnädig war, zu arbeiten, aber deshalb war denen ihre Laune wahrscheinlich auch so mies...und deshalb konnten sie Dich wahrscheinlich auch auf keinen Fall an die Sachbearbeiterin und den Chef durchstellen...die waren schlichtweg in Urlaub...
Quelle(n): Versuch eines Trostes - Anonymvor 1 Jahrzehnt
"Dokumentieren" bedeutet im Sprachgebrauch von Behörden, dass nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll des Wortlauts angefertigt wird.
Das ist selbstverständlich erlaubt - auch dir selber. Ich würde dazu raten, selber ein entsprechendes Protokoll anzufertigen, vor allem mit den mehrfachen Abweisen deines Anliegens. Dann per Einschreiben an den Amtsleiter mit der Aufforderung zur Stellungnahme und Abhilfe bei der Schlamperei.
(Es muss alle Namen und Uhrzeiten enthalten, sonst kannst du es gleich in die Tonne treten.)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn die mit "dokumentiert" meinen, dass sie das Gespräch auf Band aufgezeichnet haben, dann kannst Du Strafanzeige erstatten.
Sollten sie aber nur Teile des Gesprächs aufgeschrieben haben, wirst Du nichts machen können.
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- schnufffelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hihi, damit hatte ich auch schon viel spass....
Mein tip : NIEMALS mit denen telefonieren, alles schriftlich
oder du überlegst dir jedes Wort was du sagst, ist aber sehr schwer durchzuhalten. Deinen persönlichen Sachbearbeiter kriegst du generell nicht zu sprechen laut Aussage der Arge haben die zu viel zu tun.Ich habe da mal angerufen morgens um 9, 10 Minuten nach dem aufwachen, hab frisch und frei mit denen geredet, es hat 4 Wochen gebraucht um das Telefonat wieder glattzubügeln (mit Rechtsanwalt)
Ich würde mir eher die Zunge abschneiden bevor ich da noch mal anrufe.
- vor 1 Jahrzehnt
Es ist in bestimmten Konstellationen erlaubt und verstößt gegen kein Gesetzt. Zum Beispiel um Drohanrufe (ärgerliche Äusserungen können als solche interpretiert werden) aufzunehmen, für den Fall das was passiert. Von daher würde ich am Telefon immer erst überlegen was ich so von mir gebe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist nicht erlaubt.
Du musst gefragt werden und wenn es per Sprachautomat ist ( drücken sie die 1 für ja ). Sollte ein Gespräch trotz Verneinung aufgezeichnet ist das strafbar.
Übrigens ist die Aussage der Dame vom Arbeitsamt:" ....wird dokumentiert" eine Drohung mit einer strafbaren Handlung. Mich würde wirklich interessieren was ein Jurist dazu sagt.
Nicht einschüchtern lassen von solchen Klein-geistern !
Von BAP gibt es eine Textzeile die passt: Asch hu, Zäng uss enannder !
- vor 1 Jahrzehnt
Nein Gesprächsmittschnitte sind nur dann erlaubt wenn sie vorher vereinbart / man drauf hingewiesen wurde, gerichtlich überhaupt kein Beweismittel. Aber dann ist ja drauf das Du unfreundlich behandelt wurdest
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, Klage beim Amtsgericht einreichen, den Fall mit Zeugen, die das gleichermaßen erlebt haben, dokumentieren, denn das war ein strafbares, auch wenn Schäuble noch so sehr will, durch das BVerG verboten!
Es kostet nichts, Du wirst eher Entschädigung bekommen, aber : die Sachbearbeiterin hat dazusein, Wenn nicht der Vorgesetzte, steht im Gesetz! Nicht um Mitternacht, aber in den Zeiten der ArGe, in denen sie zu öffnen haben, Kaffeepausen sind da sehr begrenzt! So nicht!