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Anno1701: Versehentlich Add-On gekauft, Händler tauscht nicht!?
Hallo,
mein 10-Jähriger Sohn hat sich im örtlichen Fachhandel dummerweise das Add-On gekauft, wollte aber eigentlich das normale Anno-Spiel. Das Spiel war nicht versiegelt (Leerhülle in der Auslage, DVD wurde an der Kasse eingelegt), er wurde auch nicht vom Verkäufer darauf aufmerksam gemacht, dass das nur ein Add-On ist und zum Spielen Anno1701 benötigt wird.
Er kam also heim, das Spiel lief natürlich nicht, ich bin sofort zum Händler, der es aber leider nicht zurücknehmen will.
Gut, den Laden werde ich und alle meine Bekannten nun meiden, aber habe ich ein Recht bei Falschberatung bzw. Nichtberatung auf Umtausch bzw. Rücknahme?
Schaut Euch mal das Cover an: http://www.ubisoft.de/marc/Anno1701/packshot_large...
Die rote Ecke "offizielles Add-On" ist mit dem Etikett zugeklebt, auf der Rückseite ist nur ein kleiner Text oben "Die Erweiterung zum erfolgreichsten......" zu sehen, da kann eigentlich nur ein Insider drauf kommen, daß das nur ein AddOn ist.
Danke!
Gruß
Kai
Danke Euch allen, das mit dem Taschengeld§ hat Wirkung gezeigt, er hat zwar darauf bestanden, das Anno bei Ihm zu kaufen (Wobei mir 50€ für ein mittlerweile doch älteres Spiel eigentlich zuviel sind), aber das war dann auch mein letzter Einkauf da. Da jammert immer der örtliche Fachhändler über Kundenfluktuation aber mit solchen Aktionen sind die selbst dran schuld, nicht, dass ich nicht bereit bin 5€ mehr zu zahlen, aber sowas tu ich mir nicht mehr an.
Gruß
Kai
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Scheint ein sehr merkwürdiger Händler zu sein, wenigsten in das Anno1701 Orginalspiel hätte er es umtauschen können.
OK, jetzt kommt der §-Trick: Minderjährige dürfen nur im Rahmen ihres Taschengeldes Produkte kaufen. Wenn es mehr ist, ist der Kauf nur wirksam, wenn die Eltern zustimmen.
Sage dem Händler, dass du den Kauf nicht zustimmst und verlange das Geld zurück. Weigert er sich, weise ihn auf den sogenannten Taschengeld-§ hin und das du ggf. vor Gericht ziehst, den Prozess wird der Händler verlieren.
- Max und MoritzLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo Kai
wenn das mit dem Taschengeld von Jens nicht klappt, wende Dich direkt an Ubisoft, und schildere den Fall.
Die meisten Spielefirmen sind freundlich und hilfsbereit
Quelle(n): m+m - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Frage lässt sich sehr einfach beantworten.
In Deutschland gibt es eine UNVERBINDLICHE Taschengeldtabelle. In dieser ist fast übereinstimmend vermerkt, in welchem Alter wieviel Taschengeld angemessen ist.
Bei einem 10-jährigen spricht man in Deutschland von mind. 10,- bis max. 16,- Euro pro Monat!
Wenn das Add-On teurer als 16,- Euro war, dann lege dem Händler bitte das ausgedruckte Merkblatt zum Taschengeldparagrafen hin und bestehe auf Rücknahme. Auf dem Merkblatt (es wurde direkt für Händler konzipiert), ist auch eine Tabelle, wie hoch das Taschengeld für ein Kind sein kann.
Nur wenn das Add-On weniger oder gleich 16,- Euro gekostet hat, kann der Händler auf dem Vertrag bestehen.