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Mietvertrag ?!?
Also ich bin umgezogen und muss noch bis ende Mai miete zahlen , aber ist es rechtens das der Vermieter die Warmmiete verlangt , obwohl ich da ja nicht mehr wohne und somit nix benutze (wasser,heizung usw), und zum 15.05 habe ich ein Nachmieter , also müsste ich doch theoretisch nur die hälfte der Kaltmiete zahlen , oder ?
4 Antworten
- ZimmerlindeLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei der Endabrechnung der Nebenkosten steht ja drauf, was ihr bis zu dem Auszugsdatum verbraucht habt und das restliche Guthaben muss der Vermieter euch zurück bezahlen.
Hoffentlich habt ihr euch auch umgemeldet bei der Energieversorgung und habt ablesen lassen.
- Poppy_I.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Du musst Warmmiete zahlen, weil dort auch verbrauchsunabhängige Kosten einfließen wie z.B. die Müllabfuhr, die auch leere Müllbehälter leert, die Grundsteuer, Versicherungen etc. Die verbrauchsabhängigen Kosten werden nach Abschluss abgerechnet, eine Überbezahlung muss zurückerstattet werden.
Was Du nicht zahlen musst, ist Miete, wenn ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt. Ab 15.05. bist Du für die Miete nicht mehr zuständig, weil ein Vermieter nicht für die gleiche Mietsache von zwei Mietern Geld verlangen darf.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du mußt die Warmmiete zahlen, das hast Du auch im Urlaub immer machen müssen. Wenn die Wohnung ab 15.5. vermietet ist, brauchst Du natürlich nur den halben Monat zu zahlen. Der Vermieter darf nicht doppelt kassieren.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zum einen wenn du einen Nachmieter hast, der ab 15.5. deine bisherige Wohnung überrnimmt, dann brauchst du auch nur die halbe Miete zahlen und zwar die Warmmiete. Das ist deshalb so, weil du theoretisch die Wohnung erst zum 14.5. übergeben müsstest.
Bei der Übergabe der Wohnung wird im Übergabeprotokoll der Wasserverbrauch, der Stromverbrauch (deiner eigenen Wohnung) mit vermerkt und nur was bis dahin verbraucht ist, kann dir in Rechnung gestellt werden Bei unserer Heizung sind statt der weit verbreiteten Verdunstungszähler auch digitale Anzeiger, die den genauen Verbrauch bis dahin auch wertmäßig anzeigen.
Da dein Vermieter zum 15.5. einen neuen Mieter für die Wohnung hat entstehen ihm auch keine Verluste.
Solltest du den vollen Monat bezahlen sollen, brauchst du auch erst am 31.5. die Schlüssel zu übergeben.