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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wieviel Quadratmeter stehen einem 3-Personen-Haushalt von der Arge zu?

Meine Tochter und ihr Lebensgefährte sind beide Hartz IV Empfänger. Sie möchten jetzt mit ihrem gemeinsamen Kind eine größere Wohnung (87 qm) mieten. Momentan wohnen sie mit Kind in einer Zweizimmerwohnung mit 65 qm. Das Arbeitsamt lehnte die Zahlung der Miete für die größere Wohnung ab, da sie angeblich zu groß wäre und sie keinen Anspruch auf die größere Wohnung hätten. Wer kennt sich damit aus?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    mit 3 personen stehen ihnen nur 75 qm zu ;-) das ist schon richtig so

    Quelle(n): http://www.mieterverein-muenchen.de/reportagen/har... ps..die qm-preise beziehen sich in dem fall auf münchen...das ist in den bundesländern verschieden. zb. nrw: 5 euro pro qm
  • Hab hier mal einen Link für dich, allerdings bezieht sich das auf Bayern, aber ich glaube, dass die Quadratmeterzahl ungefähr in allen Bundesländern gleich ist. Damit sind 87 qm definitiv zu viel

    http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-al...

    Wir waren in der gleichen Situation wie deine Tochter, drei Personen in zwei Zimmern mit 65 qm. Die Miete war so teuer, dass wir jeden Monat 130 € aus eigener Tasche zahlen mussten. Wir sind ohne die ARGE zu informieren umgezogen, in eine 75 qm 3 Zimmerwohnung. Hier zahlen wir 75 € weniger Miete. Und die ARGE übernimmt die Kosten. Deine Tochter sollte allerdings ohne Zustimmung nicht umziehen, weil sie evtl. Kosten für den Umzug, Kaution und evtl. Nebenkosten-Nachzahlungen von der ARGE bekommen kann.

    Viel Glück für deine Tochter bei der Wohnungssuche.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    sage Deiner Tochter das 65 qm nicht so wenig sind. Zwei Zimmer sind allerdings nicht besonders angenehm. Aber, solange sie auf das Geld vom Staat angewiesen sind, werden sie kaum eine 87 qm Wohnung anmieten dürfen. Selbst, wenn die Miete nicht hoch ist. Hier bekommt sie das volle Programm der Gesetze vor die Nase gehalten.

    Es ist nun mal so, alles was man sich erarbeitet ist legal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für 2 Hartz4-Empfänger im Zeitalter der Vollbeschäftigung ist eine Villa mit 7 Zimmern angemessen. Haut mal bei der ARGE aus den Putz!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich meine mich zu erinnern das 65 qm schon stimmt. eine wohnung mit 87 qm ist definitiv zu groß. (die ist für 4 personen ausgelegt.)

    Quelle(n): tageszeitung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange die Arge nicht zustimmt auf keinen Fall umziehen. Unter tacheles im Diskussionsforum kann man sich genaue Informationen zu den jeweiligen Argen abrufen in dem selbst die Frage einstellt. Zudem kann man beim Leistungsbezug ohne Zustimmung der Arge nicht in eine größere Wohnung ziehen auch wenn diese noch im Rahmen einer Kostenübernahme für eine 3-Personenhaushalt wäre. Zumal es auch eher um die Bruttokaltmiete in der Berechnung geht als um die Quadratmeter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns ist es so: 60 qm maximal für zwei Personen, z.B. für eine Alleinerziehende mit Kind. Pro Person kommen 15 qm dazu, also max. 75 qm. Ich weiß aber nicht, ob das in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.

  • angel
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wir wohnen zu viert auf 65qm und der Platz reicht.Vorher haben wir zu viert in einer kleineren 2-Raum-Wohnung gewohnt und haben unseren kindern unser Schlafzimmer überlassen und in der Stube geschlafen.Umgezogen sind wir wegen der Arbeit

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die ARGE dem Umzug nicht zustimmt dann wird sie nichts dagegen machen können

  • vor 1 Jahrzehnt

    ca. 75 m² oder 2 Container!

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