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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ummelden in der gleichen Stadt?

Hallo zusammen,

ich bin vor einiger Zeit zu meiner Freundin gezogen. Jetzt muss ich mich logischwerweise ummelden. Meine Eltern wohnen zur Miete. Ich würde mein Elternhaus gerne als ersten Wohnsitz angeben, damit ich im Falle von Ihrem Tode (was ich natürlich nicht hoffe) in das Haus (zur miete) einziehen kann und es nicht aufgeben muss. Muss ich mein Elternhaus somit als ersten Wohnsitz anmelden, als zweiten oder gibt es noch eine andere Möglichkeit. Vielen Danl für eure Antworten im Voraus.

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Man muß sich schon ummelden.

    Sonst bekommt man die Post vom Finanzamt ect. nicht.

    Die Erben können jederzeit das Mietverhältnis der Verstorbenen fortsetzen, ohne Genehmigung. Man erbt den Vertrag. Jeden. Das betrifft auch Versicherungsverträge.... Natürlich kann man dann sofort kündigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du die Mietwohnung Deiner Eltern übernehmen willst, mußt Du Dich mit dem,hoffentlich noch nicht so schnell, mit dem Vermieter auseinandersetzen, aber mit der Anmeldung hat das nichts zu tun, auch wenn , Du bist mietrechtlich, gemeldet wo auch immer,nicht automatisch Rechtsnachfolger!

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