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Ist der Mietvertrag mit dem Todesfall sofort zu Ende od. muss noch weiter Miete gezahlt werden?

Also nach dem Tode dann von den Erben der verstorbenen Person.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Als Vermieter, der letztens gegen die Etikette verstoßen hat, weil ich vom Entmieten sprach, ist es bei einem Todesfall eine Selbstverständlichkeit sich mit den Hinterbliebenen zu einigen.

    Das denke ich ist immer möglich, da das ein Sonderfall ist!

    Niemand wird als Vermieter da kleinlich sein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter muß den Angehörigen 3 Monate Zeit lassen, um die Wohnung zu räumen und die Miete muss weiter bezahlt werden.

    Höchstens eine Person aus der Familie übernimmt den Mietvertrag und der Vermieter ist damit einverstanden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du privat gemietest hast, gibt es die Mögkichkeit zu einem Vergleich mit dem Vermieter.(z.B.Renovieren und nur 1 Monat) sonst gilt der vereinbarte Mietvertrag, also 3 Monate Kündigungsfrist. Nachmieter zu finden geht zwar auch, ist aber ein Problem. Viel Glück mit deinem Vermieter, hoffentlich keine Gesellschaft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es stimmt, was Jenni sagt.

    Wenn der/die Verstorbene langjährig zur Miete wohnte, kannst du es aber versuchen, zum aktuellen Monatsende aus dem Vertrag zu kommen. Die Chancen dafür steigen, wenn die Wohnung eh grundrenoviert werden muß.

    Hab´s selbst so erlebt vor einem Jahr beim Tod meines Vaters. Konnte noch zum Ende des Sterbemonats raus aus dem Mietvertrag.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    schade aber wahr. muss noch weiter miete zahlen. mindestens 1 monnat. wenn sie kaution bezahlt hat, dann nehmen die von kaution das geld ab.

  • Bossy
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja bis die Wohnung gereimt ist. oder laut Vertrag.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also bei meiner oma war es so :

    mietvertrag blieb noch bestehen für 1 monat. da der vermieter ja kaution hatte (2 monatsmieten) wurde 1x einbehalten für neuen mieter suchen und renovierung und die 2 monatsmiete der kaution für die abrechnung ( heizung usw)

    danach war ruhe.

    obs jetzt immer so abläuft kann ich dir nicht mit sicherheit sagen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es gilt normale kündigungsfrist von 3 monaten ...

    makaber aber ist so

    grad selbst erlebt

    und stell dir vor das liebe kölner rwe dings will noch geld aus ner zeit wo der bewohner schon anderthalb jahre tot war...

    bekloppt sind die

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