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Darf die Lebensversicherung im Falle einer lebensbedrohlichen Krankheit den Vertrag kündigen?

In dem Angebot einer Risikolebensversicherung, das ich mir zukommen habe lassen ist zu lesen, daß man sich verpflichtet evtl. zukünftig auftretende schwere Erkrankungen dem Versicherer mitzuteilen. Können die einem dann am Ende die Versicherung kündigen? Hat das Ganze dann überhaupt einen Sinn?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du musst ja bei Vertragsabschluss Deinen Gesundheitszustand erklaeren. Fragebogen. Da darfst Du nichts verschweigen. Wenn Du von einer Krankheit nichts weisst, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, und die Gesellschaft den Vertrag (Police) akzeptiert ist der Vertrag gueltig. Sollte dann im Verlaufe der Zeit eine Krankheit auftreten (von der Du vorher nichts wusstest) kann die Versicherung weder Beitraege erhoehen noch kuendigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das darf sie nicht. Für die Versicherung ist wichtig, ob bei Abschluß eine derartige Erkrankung vorlag oder ob du als Versicherungsnehmer davon gewußt hast. Der Grund dieser Klausel ist, festzustellen,ob es sich um einem Erkrankung handelt, die bei Abschluß schon in Ansätzen bekannt war.

    Nehmen wir an, du wirst heute bereits ärztlich wegen Durchblutungsstörungen behandelt (nicht regelmäßig aber hinund wieder mußt du deswegen zum Arzt) gibst der Sache aber keine weitere Bedeutung. In 20 Jahren erkrankst du an Multipler Sklerose. Die Lebensversicherung möchte nun sicher gehen, das du deine früheren Duchrchblutungsstörungen ernst genug genommen hast und Ärzte sich davon eine genaue Diagnose gemacht haben und eben Multiple Sklerose im Frühstadium ausgeschlossen haben.

    Dann hätte die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht, weil du eben bei Vertragsabschluß bestehende Erkrnakungen verschwiegen hast. Es ist unerheblich ob du selbst Kenntnis davon hattest. Deshalb solltesst du vor jedem Abschluß ein ärztliches Attest vorlegen, welches solche Krankheiten ausschließt. Damit gehst du auf Nummer sicher. Ein Verfahren übrigens,was seit der Öffnung der Grenzen für alle europäischen Versicherungsgesellschaften völlig normal ist. In Amerika schon seit 50 Jahren Bestandteil jeder Lebensversicherung - ohne Arzt gibts keine Versicherung.

  • Tamara
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du ihnen vor dem Abschluss der Versicherung evtl. schwere Erkrankungen nicht angibst, dann wird der Vertrag wegen "Vertuschung"/"Betrug" gekündigt. Falls eine Erkrankung nach dem Abschluss auftreten sollte, muss Du die Versicherung darüber sofort informieren und ggfs. auch beweisen, dass diese Krankheit nicht schon früher akut war. Kündigen werden sie den Vertrag nicht, aber sie werden Dir Steine in den Weg legen. Denn eigentlich wollen die Risikolebensversicherung gar nichts zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kündigen dürfen sie dich nicht, aber du musst dann evtl. mehr beitrag zahlen, da die wahrscheinlichkeit, dass die versicherung in kraft tritt, sich durch eine schwere erkrankung erhöht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Kündigen nicht, aber sie werden die Beiträge anpassen, d.h. erhöhen.

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