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Wie ist das im VRL?

Ich komme wie jedes Jahr zum Hauptbahnhof in Dortmund, diesmal habe ich aber das Ticket 1000 Stufe C. Eigentlich sollte das nach Meschede angerechnet werden, daher gehe ich zum Schalter und nicht zum Automaten. Erste Aussage, das macht keinen Unterschied, nun gut, zweite Äußerung, braucht ihr Hund auch einen Fahrschein? Wieso?, der fährt doch im RE kostenfrei mit. Nächste Frage, haben Sie einen Maulkorb dabei? Die Schalterbeamtin spielt irgendetwas am Computer, auf meinen Einwand, der Zug fährt in 3 Minuten erhalte ich, ja, ich muss prüfen ob Sie überhaupt mitfahren dürfen, eine Minute vor Abfahrt erhalte ich meinen Fahrschein mit einem süßen Lächeln und der Bemerkung, Bahnsteig 2, ist nicht weit, gleich um die Ecke, sie werden aber Probleme bekommen, da im VRL für alle Hunde Maulkorb vorgeschrieben ist. Das ganze hat etwa 20 Minuten gedauert.

Ich sprinte also mit meinem 3Beinigen Lucky zum Bahnsteig und erreiche den Zug gerade so noch.

Ich fahre die Strecke nicht zum ersten mahl

Update:

Ich fahre die Strecke nicht zum ersten mahle, ich wollte doch eigentlich nur einen Fahrschein haben, am Automaten hätte das 20 Sekunden und nicht 20 Minuten (ohne Wartezeit) gedauert.

Auf dem Fahrschein wahr weder der Hund vermerkt noch habe ich, trotz Kontrolle, Probleme bekommen. Was soll das, sind die Mitarbeiter der Bahn inkompetent oder bin ich einfach nur an einen Hundehasser gekommen? Wie ist das nun konkret mit Hunden im VRL und wo kann ich das nachlesen?

Anmerkung:

Mein Lucky ist trotz seiner 3 Beine absolut topp Fitt, nur deshalb haben wir den Zug noch erreicht (sonst währe eine Minute mit Sicherheit zu kurz gewesen) und er hat bei dem Rennen wo wir hin gefahren sind, gewonnen, er ist nun der schnellste mittelgroße Hund vom Sauerland.

1 Antwort

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Beförderungsbedingugen findest Du hier:

    http://www.ruhr-lippe-tarif.de/home/pdf/anlagen/be...

    Was davon interessiert ist das:

    (9.3) Tiere

    1. Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben,

    Tiere mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung

    des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht

    belästigt werden.

    2. Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete

    Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mit -

    reisen de gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb

    tragen.

    3. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden,

    sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen

    werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.

    4. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur

    Beförderung zugelassen.

    Wenn Dein Hund Mitreisende gefährdet braucht er ein Maulkorb, sonst nicht.

    Zur Bahn allgemein:

    Es gibt Leute, die haben wirklich Ahnung und geben sich echt Mühe, das Beste für den Kunden zu finden. Es gibt aber auch, und dass ist oft die mehrzahl Leute die haben absolut keinen Plan.

    Es gibt daher nur zwei Möglichkeiten:

    1. Du findest jemanden mit Ahnung, und bei dem buchst Du alle Deine Fahrkarten.

    2. Du informierst Dich selbst und zwar absolut genau, hast mehr Ahnung als die von der Bahn, und verlangst genau das zuvor ausgesuchte Produkt. Notfalls vom Vorgesetzten.

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