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Schadenersatz auch fuer Pendler?
Die Nahverkehrszuege haben ja staendig Verspaetung. Bekommen Pendler eigentlich auch Schadenersatz von der Bahn?
(Hinzufueg, dass ich persoenlich nicht betroffen bin, das ist eine allgemeine Frage)
6 Antworten
- riverhineLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Schadensersatzregelungen im zuschlagfreien Nahverkehr bis 100 km sind im Gegensatz zum zuschlagpflichtigen Fernverkehr ab 101 Km sehr unterschiedlich, vor Allem bei der DB.
Manche Tarifverbünde sehen Schadensersatzregelungen vor, andere wiederum nicht, jedenfalls bezogen auf Zugverspätungen oder Zugausfällen.
Hierzu gibt es grundsätzlich die kulantesten Lösungen, wie eventuelle Taxigutscheine, Hotelgutscheine oder einfach nur kostenfreie Getränke und Verpflegung. Geld wird grundsätzlich nicht ausgezahlt, geschweige denn Fahrtkosten können normaler Weise nicht gemindert oder voll zurückerstattet werden oder es kann auch nicht ohne weiteres auf andere Verbindungen umgebucht werden.
1.Klasse Passagiere genießen den VIP Status bei der DB und werden bevorzugt behandelt im Gegensatz zu Passagieren in der 2. Wagenklasse. Gegen zahlung von 50% Aufschlag zum 2. Klassetarif kann man eigentlich in der 1. Klasse reisen.
Im Nahverkehr gilt:
Zugverspätungen bis drei Stunden müssen billigend in Kauf genommen werden, erst dann besteht ein Anspruch auf eine kulante freiwillige Schadensersatzleistung der DB AG.
Achtung bei Taxifahrten, wenn sich mehrere Passagiere zusammen tun, um die Taxifahrten zu optimieren und um den Taxipreis zu reduzieren, dann kann nur eine Person den vollen Betrag via Taxiquittung bei der DB AG einreichen, die DB fragt aber grundsätzlich beim Taxiunternehmen nach, fuhr man in einer Fahrgemeinschaft wird der Taxifahrpreis durch die Anzahl der Mitfahrer geteilt, somit gibt es weniger Geld.
Im Fernverkehr, wird versucht, nach Möglichkeit bei Verspätungen ab zwei Stunden, eine Alternativroute zu benutzen, eine entsprechende Umbuchung wird vom Bahnpersonal vorgenommen, auch wenn eine längere Route zu fahren ist, braucht man in diesem Fall den Differenzbetrag zum eigentlich gebuchten Fahrpreis, nicht nachzuzahlen.
Bricht die gewählte Verbindung ab einer Verspätung von mindestens 2,5 Stunden zusammen, bestehen Ansprüche auf eine mögliche Übernachtungsmöglichkeit.
Bei Verspätungen ab drei Stunden, werden meistens Wiedergutmachungsgutscheine verteilt, das können Bahnreisen zu weit entfernten Zielen sein, für zwei Personen in der 1. Wagenklasse. Beliebt ausgestellter Gutschein für solche Fälle ist ein Wochenende in einer Pension mit zwei Mahlzeiten, eine Übernachtung und eine Anreise 1. Klasse für zwei Personen nach Germisch-Patenkirchen.
Im benachbarten Ausland in Holland, Frankreich und in der Schweiz werden bei Zugverspätungen ab 30 Minuten Reisepreisminderungen gewährt, egal ob im Fern- oder Nahverkehr.
Für Berufspendler in Deutschland gibt es bei Zugverspätungen, höchtens einen gelben Verspätungszettel für den Arbeitgeber, ausgestellt von einem Bahnmitarbeiter der Aufsicht am Endbahnhof des Pendlerzuges, einen Anspruch auf Ersatzleistungen gibt es grundsätzlich nicht.
Falls etwas gewährt wird, dann ist das eine freiwillige Leistung der DB AG.
Ich habe mal als Schadensersatzleistung wegen eines Ausfalls eines angekündigten Schienenersatzverkehrs (es sollte ein Bus fahren, der nicht gekommen ist, weil das Busunternehmen nicht informiert wurde zu fahren) einen Verzehrgutschein für drei Mahlzeiten im Wert von 15 € erhalten, für ein Bahnhofsrestaurant in meiner Gegend. Die 8 Km Fußmarsch mußte ich dann trotzdem noch bei strömenden Regen machen (Taxis waren keine zu bekommen)!
Im Fernverkehr habe ich wegen einer unverhofften Streckensprrung, eine Übernachtung in einem Hotel bezahlt bekommen, meinen Heimweg vom Urlaubsort durfte ich dann am nächsten Taq in einem beliebigen Zug antreten, ohne anfallende Differenzbeträge nachzuzahlen.
- BadenixeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Aber, aber, wir Pendler sind doch Vieh! Für die Politiker genau so wie für die Bahnbosse. Natürlich haben wir keinen Anspruch auf Schadensersatz, denn wir haben ja keine andere Wahl. Der ICE-Kunde bekommt sein Ticket erstattet, sonst fliegt der vielleicht nächstes Mal mit dem Flugzeug, aber wir? Was maÃt Du Dir an!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nicht das ich wüsste, ich zumindest habe nie welchen bekommen als ich noch Pendler war, man sagte mir freundlich ich solle noch einen Zug früher fahren wenn ich immer pünktlich bei der Arbeit sein will, es läge an meiner Organisation, da ich ja wüsste das mit Verspätungen zu rechnen sei solle ich doch einfach um 4 statt um 5 zur Arbeit fahren um pünktlich um 7 da zu sein!
Na toll!!!
- Alfred lLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, bekommen tun Bahnkunden nichts für Verspätungen. Und zwar deshalb, weil das mit Verspätung sich auf 10 stunden Verspätung bezieht.
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- QuovadisLv 5vor 1 Jahrzehnt
Soweit wie ich informiert bin gibt es keinen Schadensersatz, für Pendler. Stell dir mal vor ein Geschäftsmann kann glaubwürdig belegen, dass er wegen des Streiks ein gutes Geschäft verloren gegangen ist " dieses muss Zwangsweise aber nicht unbedingt richtig sein ". Wenn dann die Schadensersatz leisten muss, hätten die wahrscheinlich ein groÃes Problem.