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In der Mietwohnung ist das Fenster gerissen, wer muss das bezahlen?
Am Samstagmorgen ist in meiner Mietwohnung von einem Doppelfenster die linke Scheibe gerissen. Es gab einfach nur einen lauten Knall und in der Scheibe (Doppelglas-Fenster) war die innere Scheibe an drei Stellen gerissen. Die Risse führen alle zu einem Punkt zusammen (oben mitte, ca. 1cm in den Rahmen hinein). Zu der Zeit hatte ich die andere Seite des Fensters offen, aber keinen Durchzug. Es wurde keine Türe oder sonstiges geöffnet. Es war eigentlich überhaupt keine Bewegung im Raum, da es auch an dem Morgen windstill war. Das Fenster liegt auf der Ost-Seite des Hauses und die Sonne schien genau auf das Fenster.
Der Vermieter hat sich das noch am selben Abend angesehen (hatte ihm direkt danach bescheid gesagt) und er schickt demnächst einen spezialisten vorbei.
Wie kann sowas passieren und wer muss das bezahlen?
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ist nicht Deine Schuld, ich gehe mal davon aus das es ein Kunststoff Fenster mit Druckverglasung ist, wenn die Glasleiste gelöst wird sind genau dort Verklotzungen angebracht. Die gehören da nicht hin ! Diese Art der Verklotzung wird für fertig verglaste Fenster bevorzugt, somit können diese besser transportiert werden. Sollte sich Dein Vermieter mit rumschlagen, andernfalls geh zum Mieterschutzbund, dort müsste das Problem bekannt sein.
- vor 1 Jahrzehnt
hallo,
ist mir auch schon passiert.
Das Fenster war schon immer auf Spannung und irgendwann hat es dann gekracht.
Allerdings war das ein Eigenheim. Bezahlt hat es die Versicherung.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn dem Mieter kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist, muss eindeutig der Vermieter dafür aufkommen:
Nach § 535 BGB hat der Vermieter die gemietete Sache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäÃen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die auf einen vertragsmäÃigen Gebrauch zurückgehen, hat der Mieter gemäà § 538 BGB nicht zu vertreten. Aus diesen beiden Vorschriften folgt, dass die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung vom Vermieter zu tragen sind. Zum Begriff der Instandhaltung gehören dabei solche MaÃnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines vertragsgemäÃen Zustands erforderlich sind (z. B. Wartungsarbeiten). Instandsetzung ist demgegenüber die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustands (z. B. Reparatur einer beschädigten Sache). Die dem Mieter nach § 276, § 278, § 823, § 831 BGB obliegende Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen der Mietsache wird von der gesetzlichen Regelung über die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht nicht tangiert.
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- vor 1 Jahrzehnt
Hallo meine Nachbarin hatte vor 3 Wochen auch das Problem, nur das bei Ihr auch noch Feuchtigkeit zwischen den Scheiben waren. Sie hat es dem Vermieter mitgeteilt und er hat sich dann um alles gekümmert. Die Rechnung ging auch an den Vermieter.
- lisamarie01Lv 5vor 1 Jahrzehnt
ich denke das das Fenster auf Spannung war und es nur ein paar Strahlen der Sonne brauchte um die Scheibe reiÃen zu lassen, es ist Sache des Vermieters eine neue Scheibe einsetzten zu lassen.
- PiznelkeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Fenster sind Vermietersache, wenn Du nicht vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hast. Aber auch Deine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schden falls Du doch einen Fehler gemacht hast, denn das Fenster ist ein fest mit dem Haus verbundener Gegenstand.
Gruà Piznelke
- vor 1 Jahrzehnt
Hier haftet eindeutig der Vermieter. Oder bei eigenem Verschulden die Haftpflichtversicherung.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Fenster war in der Verantwortung des Mieters. Er muà dafür aufkommen. Dafür kann er eine Glasversicherung abschlieÃen. Wenn der Verursacher festgestellt wird kann man ihn in Regress nehmen.