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Muss ich meinen Bruder, der keinen Kontakt zur Mutter hatte, über ihr Ableben informieren?
Vor Jahren ist der Kontakt, durch Streitigkeiten zwischem meinem Bruder und seiner Mutter, abgebrochen. Am Sterbebett bat sie darum, meinem Bruder nicht mitzuteilen, wann ihre Beerdigung ist, weil sie nicht wollte, dass er an ihrem Grab steht.Dieser Bitte bin ich gefolgt. Bin ich jetzt, nachdem sie beerdigt ist, verpflichtet, ihn über den Tod seiner Mutter zu informieren?
20 Antworten
- WorkaholikLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wie verbohrt muss man sein, seinem eigen Fleisch und Blut noch im Sterben nicht verzeihen zu können...
Sorry, aber da bin ich mit meinen Mitte 30 wohl im Verzeihen schon weiter als deine Mutter auf dem Sterbebett.
Und du hast dies unterstützt?
Du verwehrst es deinem eigenen Bruder, auf der letzten Reise Abschied von seiner Mutter zu nehmen?
Woher willst du wissen, wie es ihm geht bzw. warum er sich tatsächlich nicht gemeldet hat oder es dir nur deine Mutter nicht sagte, dass er sich meldete?
Und jetzt willst du im Endeffekt eine rechtliche Auskunft, ob du dazu "verpflichtet" bist...
Hast du dich schon einmal nach der moralischen Verpflichtung gefragt?
Nein, das kann ich einfach nicht verstehen...
Mach, was du willst und du für richtig hälst.
Denn du kannst ja mit dieser Entscheidung anscheinend sehr gut leben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er ist Miterbe - allein daraus ergibt sich bereits eine Verpflichtung.
- QuovadisLv 5vor 1 Jahrzehnt
Jetzt schreibe ich dir aus der Sicht eines Betroffenen.
Ich bin vor Jahre von einem Ort in Norddeutschland nach Garmisch gezogen. Meine Stiefmutter und ich hatten keinen Streit und haben auch häufig miteinander telefoniert. Ich hatte auch immer zu ihrem Geburtstag angerufen.
Nach ein paar Jahren war es wieder soweit und sie hatte Geburtstag meine Anrufe waren umsonst da keiner abhob.
Darauf rief ich meine Schwester an und fragte nach. Mehrmals bekam ich zur Antwort sie wisse es nicht. Da ich aber nicht auf gehört haben zu fragen. Sagte sie mir, wir haben sie vor 2 Wochen beerdigt. Ich war am Boden zerstört und sofort 800 Km dahin gefahren. Auf meine Frage warum mein Bruder und ich nicht verständigt wurden, bekam ich zu Antwort bekommen sie wollte es nicht. Es kann aber nicht wahr sein, denn im Krankenhaus teilte mir dann mit sie wäre an einem Gehirnschlag gestorben und ist nicht mehr zur Besinnung gekommen. Ihre Nachbarn fragten dann mich warum ich nicht zur Beerdigung gekommen bin.
Ich habe sehr lange gebraucht um darüber hinweg zukommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich denke nicht, daß Du dazu "verpflichtet" bist... aber rein aus moralischen Gründen würde ich es ihm sagen.
Wie er letztlich mit dieser Nachricht umgeht, ist ja seine Sache.
Der Bitte - oder dem letzten Willen - Deiner Mutter bist Du nachgekommen, und das finde ich auch richtig so. Aber ich finde schon, daß er es jetzt erfahren sollte.
Liebe Grüße, Toffi ;o)
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- Gerhard SLv 5vor 1 Jahrzehnt
ich finde schon dieses ganze vorgehen, sowohl von Deiner verstorbenen mutter als auch von Dir absurd!
wenn Du glaubst, dass das die erb-auseinandersetzung erleichtert, dann halte Dich an diesen unsinnigen pakt!
das erbschaftsgericht wird ihn von amts wegen vom ableben Deiner mutter unterrichte,- das wird dann ein guter start für
eine unterhaltung zwischen Euch. wenn ich sowas erleben würde, wäre sofort ein anwalt auf der szene! viel spass noch!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Als Ihr Sohn steht Ihm ein Pflichtteil des Erbes zu. Daher wird er informiert werden vom Amtsgericht.
Wenn Ihr aber nicht auch so zerstritten seit, würd ich es Ihm besser familär sagen als amtlich. Oder jemanden aus dem engsten Familienkreise der noch den besten Kontakt zu Ihm hat.
Deine Pflicht ist es allerdings mit Sicherheit nicht - gesetzlich gesehen.
- MonaSusannLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du sagst, es gab Streitigkeiten zwischen ihm und seiner Mutter, nicht zwischen euch beiden.
Warum solltest du also nicht mit ihm sprechen und ihn darüber informieren.
Selbst wenn er es vielleicht nicht zugeben wird, wird es ihn berühren, vom Tod seiner Mutter zu erfahren und versetz dich mal in seine Lage. Würdest du gern vielleicht nach 10 Jahre gern durch Zufall vom Ableben einer verwandten Person erfahren?
- vor 1 Jahrzehnt
ich würde ihn schnellstmöglich informieren, denn als erbe bekommt er die info sowieso und zwar vom gericht. und dann ist nämlich jeglicher familienfrieden dahin, wenn du es ihm nicht schon vorher mitgeteilt hast.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist aber hart, sogar sehr hart.
Auf jeden Fall musst Du Deinen Bruder jetzt informieren, da es ja auch um das Erbe Deiner Mutter geht und wenn sie nichts testamentarisch festgelegt hat, dann hat Dein Bruder Anspruch auf die Hälfte, wenn ihr nur zu zweit seid.
Hat sie ein Testament gemacht zu Deinen Gunsten, steht ihm auf jeden Fall das Pflichtteil zu und das kann er sogar einklagen und hat 3 Jahre dafür Zeit.
Aus moralischen Gründen und auch deswegen, weil er immer noch Dein Bruder ist, würde ich es mitteilen.
Vielleicht könnt ihr über alles reden, damit wenigstens das Band zwischen Euch nicht abreißt.
- vor 1 Jahrzehnt
hallo, ich denke schon das man deinen bruder informiren
muss. ob es gesetztlich festgelegt ist, weiß ich nicht sicher.
aber kann auch sein, dass er es wegen einem eventuellem erbe erfahren wird.
aber von der moralischen seite betrachtet, finde ich es schon
wichtig, dass er es erfährt. ist aber schon recht traurig das die beiden keinen kontakt mehr hatten und das sie sich nicht mal vor dem tod deiner mutter gesehen haben.
alles gut für dich...