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Wer zahlt neue Türschilder?

Da wir einen Mieterwechsel hatten, haben wir unsere Hausverwaltung um neue Türschilder gebeten. Nach drei Monaten Wartezeit und mit Tesafilm angebrachten Schildern kamen diese auch endlich - gleichzeitig mit einer Rechnung über dreißig Euro... Mal davon abgesehen, dass einer der Namen falsch geschrieben ist (die Änderung werden wir selbstverständlich kostenlos verlangen!), haben wir auch im Mietvertrag dazu nichts gefunden. Ist es wirklich so, dass der Mieter die Kosten trägt? Sonst hätten wir die Schilder ja gleich selbst basteln können, und die Namen wären jetzt wenigstens richtig geschrieben...

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Normalerweise ist ein Mieter für die Türschilder zuständig. Da aber wegen des optischen Anblicks viele Eigentümer einheitliche Schilder wollen, muß der Eigentümer das übernehmen. Bei Eigentumswohnanlgen wird es schon schwieriger, ob die Gemeinschaft oder der einzelne Eigentümer das übernehmen muß. Das regelt wohl die Teilungserklärung oder ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Es bleibt in meinen Augen aber egal, ob jeder Eigentümer sein Schild, oder alle Eigentümer für alle Schilder zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    > Sonst hätten wir die Schilder ja gleich selbst basteln können

    Ja, und warum habt Ihr das nicht gemacht, wenn ich mal ganz dumm fragen darf? Tesafilm und Laserdrucker, und fertig ist die Laube. Wenn der Hausverwaltung dann die selbst gemachten Schilder nicht gefallen, können die das gerne auf ihre Kosten ändern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    neue Türschilder sind ausschließlich DEIN bier!

    Die Hausverwaltung kann von sich aus welche anbringen um Einheitlichkeit zu gewährleisten, das ist aber kein Muss!

    Da sie dies dann auf eigene Kappe tut ist das kostenlos.

    Du hast aber um etwas gebeten was die Hausverwaltung nichts angeht, also wirst du wohl für den Arbeitslohn des Hausmeisters blechen müssen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast eine Bestellung aufgegeben und für die abverlangte Dienstleistung hast Du schlicht und einfach zu bezahlen, sofern sie nicht kostenlos angeboten wird.

    Vor Auftragserteilung sollte man schon fragen, was es kostet - ziemlich blauäugig von Dir!

    Die Änderung, wenn nachweislich 1 x falsch und 1 x richtig, geht natürlich zu Lasten der Hausverwaltung.

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  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da habt ihr aber Pech, Die Hausverwaltung unserer Wohnanlage hat einen Extra Raum in der Nachbarschaft unserer Wohnung, da kann man sich Namensschilder, Türfußmatten, Klingelton und dazugehöriger Klingel und Modell der Alarmanlage aussuchen die der Vermieter dann auf seine Kosten zur Verfügung stellt????? .

    Was wollt ihr denn sonst noch alles ohne Zahlung geschenkt bekommen eventuell das ganze Haus????.

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