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Das neue Gesetz das Familienangehörige eine Art Lohn erhalten sollen die ältere verwandten pflegen?
Hallo habe gehört das ein Gesetz rausgekommen ist, das Familienangehörige die Kranke oder ältere angehörige zu hause Pflegen eine art zuschuß vom Staat bekommen sollen
1. Stimmt das ?
2. Wer kann es beantragen ? Kann es auch die oder der Lebenspartner beantragen?
3.Wo muß man sich melden ?
4.Wieviel bekommt man dafür
5. Ist es zeitlich begrenzt ? Oder geht es solange der Kranke noch am leben ist-wieder gesund ist ?
Weiß ziemlich viele fragen auf einmal bin dankbar über jede antwort die mir weiterhilft .
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auf den Seiten des Gesundheitsministerium ist alles Wichtige zu finden.
Überblick:
http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_604244/SharedDoc...
Detail:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607439...
Tabelle über fin. Leistungen:
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ruf mich an ich erkläre es dir 0613140464
- DinaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Von dem neuen Gesetz weiss ich nur, dass dir als pflegende Person einen Urlaubsanspruch hast und der zu Pflegende dann von einem Pflegedienst weiter betreut wird.
Ansonsten musst du über die Krankenkasse bei der Pflegeversicherung eine Pflegestufe beantragen. Dann kommt jemand vom medizinischen Dienst und erfragt die Hilfeleistungen, die der zu Plegende benötigt. Danach wird dann gegebenenfalls die Pflegestufe anerkannt.
Als ich meinen Vater bis vor 3 Jahren in Pflegestufe 1 gepflegt habe, gab es 240,- Euro. Du kannst auch als Lebenspartner pflegen. Die Pflegestufe wird ca. 1x jährlich überprüft.
- vor 1 Jahrzehnt
Habe einen Link gefunden der dir einige Fragen beantworten könnte:
http://www.hilfe-und-pflege-im-alter.de/content/sh...
(siehe zweiter Abschnitt "Pflegegeld")