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Muß ich bei Gewährleistung?

Mein gekauftes Auto immer von den Händler Reparieren lassen oder kann mir die Werkstatt aussuchen und den Händler die Rechnung schicken. Er vertröstet mich schon über 3 Wochen aber es passiert nichts

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, du musst eine Vertragswerkstatt des Herstellers nehmen. Aber drei Wochen Wartezeit sind soviel. Setzte einen Nachfrist von 2 Wochen (schriftlich!) und drohe mit Rückabwicklung des Kaufvertrages. Sprich du gibst das Auto zurück.

    Es ist zwar etwas allgemein gehalten, aber ich habe auch keine weiteren Infos.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es um einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist geht, mußt du als Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. (§ 439 BGB)

    Dies muß allerdings in angemessener Frist geschehen. Ich bin kein Jurist, aber 3 Wochen sind ziemlich lang, wenn nicht z.B. Lieferschwierigkeiten bei einem Ersatzteil vorliegen.

    Setze dem VK schriftlich eine Frist, in der er den Mangel beseitigen soll. Hält er die Frist nicht ein, kannst du z.B. vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

    Bevor du dein Auto dort abholst, und auf eigene Faust reparieren läßt (und eventuell auf den Kosten sitzenbleibst), würde ich nach Ablauf der von dir gesetzten Frist einen Besuch eines Anwalts empfehlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es muß nur eine Vertragswerkstatt der Automarke sein.

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