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Mein Sohn behauptet,mein Anwalt aus Scleswig-Holstein,dürfe mich in NRW nicht unterstützen.Stimmt das?

Ich wohne in Schleswig-Holstein.Mein Anwalt ist Notar und Anwalt.Er unterstützt mich in einer Erbangelegenheit in NRW.Nun behauptet mein Sohn,das er als Notar und Anwalt zugleich mich in NRW nicht unterstützen darf.Irgendwie habe ich das Gefühl,das mein Anwalt irgend einen Grund sucht,das ich nicht mehr sein Mandant bin.Ich wollte einen anderen schon nehmen,da aber nun die Klage eingereicht ist bei Gericht,lehnten andere Anwälte ab.Ich frage mich nun,weshalb mein Anwalt nun komisch reagiert.Ich befürchte das mein Sohn recht hat.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das wurde vor 10 Jahren bereits aufgehoben/abgeschafft. In seiner Eigenschaft als Anwalt (NICHT als Notar!!!) dürfte dieser Anwalt vor jedem Amts- und Landgericht im Bundesgebiet auftreten. Vor Oberlandesgerichten nur in demjenigen Bundesland, wo seine Kanzlei ansässig ist und wenn er die Zulassung dafür hätte.

    Im Rahmen einer Prozesskostenhilfe (PKH; [Das würde erklären, warum das Gericht keine anderen Anwälte mehr zuläßt]) dürfte dann der Anwalt aus NRW nur die üblichen Sätze eines ortsansässigen Anwalts aus SH bekommen. Demnach bekäme er dann wohl keine Reisekosten erstattet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Gericht vertreten darf nur ein zugelassener Anwalt. Selten sind Anwälte auch für 2 Bundesländer zugelassen. Was möglich ist, dass Du den Anwalt Deines Vertrauens beauftragst einen Anwalt für das Gericht zu bitten den Fall zu übernehmen. Da verhandelst mit Deinem Anwalt und dieser gibt dem Gerichtsanwalt Anweisungen.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist keineswegs "Bloedsinn", wie hier behauptet wird. Wenn er in NRW keine Zulassung als Anwalt hat, kann er Dich dort auch nicht vertreten. Die einzige Moeglichkeit waere, dass er als "Korrespondenzanwalt" fungiert. Das setzt allerdings voraus, dass Du in NRW einen zweiten Anwalt nimmst. - So sieht's aus!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das müsste doch der Anwalt wissen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal auf ein schreiben von ihm, da steht drauf, ob er überall zugelassen ist. normalerweise beauftragt er eien anderen anwalt um die kosten überschaubar zu halten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    dein sohn erzählt blödsinn

    alle anwälte sind bundesweit berechtigt aufzutreten

    ausnahme bgh in zivilsachen

    wenn dein anwalt und notar keinen bock mehr hat dann soll er dir das sagen

  • pikas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Anwalt darf er überall, als Notar nicht!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    so ein quatsch zumindest darf er dich bundesweit vertreten er hat ja deine vollmacht entziehe ( ergänzung ) die vollmacht und beauftrage einen anderen und außerdem kannst du so viele RE nehmen wie du möchtest voraus gesetzt du hast genügend geld um diese bezahlen zu können.

    (ergänzung) = ist das noch dein RE oder nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als Notar muss man vom von einer oberen Behörde

    des entsprechenden Bundeslandes bestellt werden .

    Der trägt ja dann auch das Landeswappen im Siegel .

    Also ist es durchaus möglich , dass ein Notar aus Schleswig

    Holstein nicht in NRW notariell tätig sein darf .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich wohne an der Grenze von Bayern und BaWü und da kann man auch nur einen Anwalt aus dem jeweiligen Bundesland nehmen. Beratung usw geht, aber vor Gericht zur Verhandlung sind nur Anwälte mit der jeweiligen Zulassung für das Bundesland zugelassen.

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