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Macy fragte in Autos, Transport & VerkehrBahn · vor 1 Jahrzehnt

Ticket bei DB gebucht. Muss ich bei Normalpreis DIESE Verbindung nutzen?

Meine Frage: Ich habe ein Vorstellungsgespräch und muss dazu eine Strecke mit dem Zug fahren, wobei die günstigste Variante der Normalpreis ist, da es nicht zu weit von meinem Wohnort weg ist. Da ich die Kosten vom Arbeitsamt erstattet bekommen kann, kann ich die Tickets direkt vom Arbeitsamt ausgedruckt bekommen. Meine Frage ist jetz: Wenn ich ein Rückfahrt-ticket für Bus und Anschlusszug kaufe, den aber aus verschiedenen Gründen nicht erreichen kann, weil ich zum Beispiel nicht weiß, wielang das Gespräch dauert, ich also zu spät oder zu zeitig wäre, darf ich da auch in einer Verbindung mitfahren die zwar über die gleiche Strecke geht, aber eben um eine andere Uhrzeit? Es ist Normalpreis und im Internet steht dazu "Volle Flexibilität" aber ich will nicht falsch verstehen und sicher gehen.

Wenn also jemand Erfahrungen diesbezüglich gesammelt hat, bitte antworten! Danke :)

Update:

Also auch wenn auf dem Ticket ein direkter Zug also An-/Abfahrt und Zugnummer drauf steht usw.?

Vielen Dank :)

Update 2:

Danke DRSLH, Erfolg wär besser als Glück ^^

9 Antworten

Bewertung
  • Judy
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dann kannst Du auch einen anderen Zug nehmen. Nur bei Sparpreisen oder Sonderpreisen bist Du an den Zug gebunden.

    Auf der Tabelle hier siehst Du es schwarz auf weiß: Keine Zugbindung beim Normalpreis

    http://www.bahn.de/p/view/preise/basisangebote/spa...

    Nur falls Du eine Sitzplatzreservierung hast, gilt die natürlich in einem anderen Zug nicht mehr.

    Aber selbst wenn Du so ein Sparpreisticket hättest:"Ändern sich am Reisetag aus persönlichen Gründen Ihre Reisewünsche und Sie möchten einen anderen als den gebuchten Zug nutzen, so können Sie eine Sparpreis-Zusatzkarte kaufen. Diese kostet die Differenz zwischen Spar- und Normalpreis - zzgl. einer Gebühr von 15,- EUR."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als ehemaliger Zugschaffner kann ich Dir bestätigen, dass Du auch andere Züge auf der Strecke nutzen kannst. Deinen Angaben entnehme ich einfach mal, dass es sich um einen Fahrschein Produktklasse C (Nahverkehr) handelt. Dann solltest Du natürlich auch darauf achten, dass Du die Fahrt nicht in Zügen der Produktklasse B (IC/EC) oder A (ICE, Thalys usw.) antrittst. Der Fahrschein ist bis spätestens 3Uhr des Folgetags gültig. Die Streke die du nimmst, darf u.U. auch eine andere sein. Dazu sind auf dem Fahrschein, wenn es mehrere mögliche Strecken gibt, Abkürzungen aufgedruckt, welche angeben über welche Anstoßbahnhöfe die Fahrt führen darf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ein Normalpreis-Ticket hast, kannst du damit jeden Zug auf der gewählten Strecke und in der entsprechenden Preis-Kategorie nutzen. Dabei ist es egal, wann du fährst. Nur beim Dauer-Spezial der Bahn und den Sparpreisen geht das nicht. Was auf deiner Fahrkarte steht, dient nur zu deiner Orientierung, damit du weißt welche Züge du nutzen kannst.

    Gruß

    Timme

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Meine persönliche Erfahrung vom Arbeitsamt Mitte in Berlin:

    Du bekommst einen ganz normalen Fahrschein ausgedruckt, auf dem das Wort Firmenticket steht. Du musst nur aufpassen, dass die Streckenführung ungefähr die ist, über die auch die meisten und besten Verbindungen bestehen.

    So fährt z. B. ein EC/IC/ICE zwischen Berlin und Dresden eine andere Strecke als z. B. ein/e RE/RB/IRE usw.

    Deshalb meine Empfehlung: Plane die Fahrt, mit der du zeitlich am besten zum Gespräch kommst, bevor du auf das Arbeitsamt gehst. Nimm die Verbindung mit. Suche vorher aber auch noch Verbindungen für die Rückfahrt heraus, die möglichst alle die gleiche Streckenführung haben. Das ist leicht an den Umstiegsbahnhöfen, den Zugarten, der Reisezeit und der Reisedauer zu erkennen.

    Mit dem Ticket der Arbeitsagentur, kannst du alle Züge benutzen, die aufgedruckt sind. Aber Vorsicht: Wie ich schon oben schrieb, fährt ein ICE z. B. über eine andere Trasse als ein D-Zug oder ein IRE. Die auf der Fahrkarte angegebene Trasse muss aber eingehalten werden!

    Eine Zugbindung besteht bei Fahrkarten, die durch die AA ausgestellt werden, nicht!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Im allgemeinen gelten volgende Voraussetzungen:

    Ein Fahrschein/Ticket im DB Normaltarif, berechtigt dich zu bieliebeiger Uhrzeit auf der angegebenen Strecke zu fahren, wenn eine Zugbindung mit eingedruckt ist, dann bist du verpflichtet diese auch zu nutzen (z.B. für die Hinfahrt) wenn für die Rückfahrt, abzusehen ist, daß du die Rückfahrtsverbindung nicht schaffen könntest, kannst du beim DB Service oder im Reisezentrum den Fahrschein umändern lassen (gleich nach der Ankunft ist der beste Zeitpunkt, denn Änderungen können nur bis maximal drei Stunden vor Abfahrt der Rückfahrtverbindung, umgebucht werden, jetzt solltest du aber noch wissen, ob es eine Fahrkart für Zuschlagfreie Züge ist oder für Zuschlagpflichtige Züge, denn das hat Einfluß auf eine Umbuchungsgebühr (Im Nahverkehr sind das 15 € im Fernverkehr 45 €) plus weitere 5 € wegen Beauftragung eines Bahnbediensteten.

    Trittst du die Rückfahrt mit einer Fahrkarte für einen früheren Zug an, für den die Zugbindung galöt, dann fährst du praktisch ohne Gültige Fahrkahrte, dann ist die DB berechtigt dir das erhöhte Beförderungsentgelt (doppelter Fahrpreis ab Einsatzbahnhof des Zuges, mindestens jedoch 40 €) zu berechnen. In Zügen des Fern- oder teilweise auch des Nahverkehrs, reichen 40 € in den seltesten Fällen aus. Kannst du das erhöhte Beförderungsentgelt nicht entrichten, wird dir ein Strafbefehl per Post zugestellt, ein Einsatz der Bundespolizei läßt dann nicht verhindern, im schlimmsten Fall mußt du deren Einsatzkosten anteilig mitbezahlen.

    Die Wachleute der DB sind von der BSG und arbeiten in den Zügen als Schaffner (Hilfszugbegleiter) und sind dem Zugbegleiter unterstellt, sie sind berechtigt deine Fahrkahrte zu kontrollieren und das Hausrecht der DB durchzusetzen.

    Bei Kontrollen bist du nicht verpflichtet ihnen deinen Ausweis zu zeigen oder auszuhändigen, verweigerst du dich ihnen den Auswei zu zeigen (nicht aus der Hand geben) dann werden sie die Bundespolizei rufen um dich bahnpolizeilich feststellen zu lassen.

    Sei nicht entmutig, fahre ruhig zu deinem Vorstellungsgespräch, ich wünsche dir viel Glück!

    Achte bitte darauf, daß du vom Arbeitsamt beim Normalpreis keine Zugbindung führ die Rückfahrt bekommst, denn dann kannst du zurückfahren wann immer du willst, in Fernzügen könnte es aber paßieren, daß du dann aber keinen Sitzplatz hast, je nach Entfernung der zurückgelegten Strecke kannst du dann auch im Speisewagen des Fernzuges fahren.

    Ich mußte mal von Hamburg bis Kassel zu einem Vorstellungsgespräch fahren, ließ mir auch vom Arbeitsamt das Ticket ausdrucken, ghab dort aber an, nach dem Vorstellungsgespräch noch etwas die Stadt zu erkunden, somit bekam ich für die Rückfahrt eine Fahrkarte ohne Zugbindung, zurück fuhr ich erst am Abend mit einem Zug bis Göttingen (ICE 20 Minuten Fahrzeit von Kassel-Wilhelmshöhe) und von Göttingen mit einem Regionalexpreß (heutzutage Metronom) bis Hamburg Hbf und dann mit der U-Bahn nach Hause, die letzten 8 Km mußte ich zu Fuß gehen, es fuhr kein Bus mehr. Das U-Bahnticket konnte ich mir am nächsten Tag erstatten lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du den Normalpreis bezahlt hast, kannst du jeden Zug auf der bezahlten Strecke nutzen.

    Zugbindung gibt es nur beispielsweise bei Sparpreisen oder dem Dauer-Spezial.

    Viel Erfolg beim Einstellungsgespräch!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst mit einem Normaltarif-Ticket zu allen möglichen Zeiten fahren,denn das Ticket ist den ganzen Tag gültig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei einem Ticket zum Normeilpreis besteht keine Zugbindung! Ist also egal wann u. mit welchem Zug du fährst.

    Schönen tag noch.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es eine Normalpreis-Fahrkarte ist, bist du nicht an einen bestimmten Zug gebunden.

    Du musst nur die selbe Strecke fahren.

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