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arbeitvetrag unterschreiben, aber nicht antreten?

weiß jemand zufällig wie da die gesetzmäßgkeiten aussehen?

ich könnte in den nächsten tagen mein neuen arbeitsvertrag unterschreiben. arbeitsbeginn wäre aber erst in 2monaten. ich habe aber noch andere bewerbungen zu laufen und möchte auf die anderen angebote nicht verzichten.

kann man unterschreiben und kurzfristig doch absagen. ist zwar nicht die feinste art,aber ich kann mich jetzt noch nicht entscheiden. nicht, wenn ich weiß ich könnte noch was besseres bekommen. aber wenn ich dann nichts mehr bekomme wär käse... was meint ihr? wär dies rechtens,oder bin ich dann verpflichtet anzutreten sobald unterschrieben wurde?

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also ich hab in meinem letzten Vertrag sogar eine Klausel gehabt die besagt das der Vertrag bei "nicht-Antritt" als unwirksam zu betrachten ist (müsste jetzt nachlesen wies genau drin stand)

    aber in der Regel hast du am Anfang ne recht kurze Kündigungsfrist. Vielleicht reicht dir diese Zeit aus!?

    Außerdem denke ich das dich der Arbeitgeber bestimmt auch so aus der Vertrag entlässt wenn du ihm den Sachverhalt erklärst (wenn der Fall eintritt). Ich meine es ist sicherlich nicht schön für ihn, aber was hat er denn für Alternativen? dich beschäftigen obwohl er weiß das du gleich kündigen wirst weil du eh was anderes hast!?!? wäre für ihn nur Zeit und Geldverschwendung.

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