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Strafe für überholen mit gefaketem Blaulicht?

Stimmt es wirklich, dass es am billigsten vom Strafmaß ist sich ein Blaublich zu beschaffen, anstatt zu drängeln oder rechts zu überholen?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    StGB

    § 132

    Amtsanmaßung

    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    --> Ich würde mir das gut überlegen! Vor allem weil möglicherweise noch Nötigung und "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" dazu kommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hoffe, die Strafe fuer derartige Verkehrsteilnehmer ist empfindlich !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Habe ich auch mal in einer Fernsehsendung gesehen.

    Ist Deutlich billiger als rechts zu Überholen.

    Das stimmt wirklich :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Strafe duerfte reichlich ausfallen. Amtsanmassung, Verkehrsdelikt usw. Ich glaube, es ist eine "Un-Idee"

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Weiss nicht Amtsanmassung ist auch nicht gerade straffrei gestellt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    solange du nicht erwischt wirst, ist es sicher ein grosser spass.

  • Gerd
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ich denke, ein Gelblicht und ein zusätzliches Schild

    "NOTARZT IM EINSATZ" ist etwas billiger... ;-)

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