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Besuch vo Amt?
Bei meiner Schwester war gestern hoher Besuch..2 nette Mitarbeiter von der Arge.
Sie lebt zurzeit in einer WG zusammen mit einem Studenten, mit dem sie definitiv NICHT zusammen ist. Nun wurde angeblich der Arge ein Hinweis gegeben das sie mit ihm verlobt wäre.
So...sie war dann gestern arbeiten (angemeldet und offiziell) und die Herren vom Amt klingelten. Ihr Mitbewohner lies sie rein und die Herrschaften ließen sich sämtliche Räume, incl. ihrer Privaträume (!) zeigen und stellen ihre üblichen Fragen.
Nun meine Frage:
Ist das rechtlich in Ordnung wenn Arge-Mitarbeiter einfach so vorbeikommen und sich die Zimmer anschauen OHNE das die betreffende Person dabei ist??
Sie wusste ja nicht einmal das die kommen würden...
Besuch VOM Amt sollte das heissen *g*
Ja,ich weiss das er einen Fehler gemacht hat sie reinzulassen. Nur sie erzählte mir das der derart perplex war und nicht wusste wie er reagieren soll. Die hatten deswegen wohl auch noch einen riesen Zoff den Abend,kann ich auch verstehen.
Kleine Anmerkung: Ich verteile KEINE Daumen, weder rauf noch runter...mich interessiert jedes Kommentar gleichermaßen,ob positiv oder negativ ;-)
15 Antworten
- arminLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist rechtlich nicht in Ordnung und der Mitbewohner hat einen riesen grossen Fehler gemacht die ueberhaupt reinzulassen!!!!!
- il DottoreLv 5vor 1 Jahrzehnt
Der ARG€ kann man hier kaum einen Vorwurf machen, auÃer dem, daà sie natürlich in einer Wohnung nichts zu suchen hat, wenn der Inhaber nicht anwesend ist. (In dem Fall können sie sich rausreden). Also: In jedem Fall Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen!
Wie kommt der Mitbewohner denn dazu, die Herrschaften in die Wohnung und in den Privatbereich seiner anderen Mitbewohner reinzulassen? Oder war er womöglich dafür von seiner Mitbewohnerin autorisiert?
Hier hätte er darauf verweisen müssen, daà die betreffende Person nicht zu Hause ist und daà die Herrschaften ja ggf. zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen könnten. Alles andere ist ungefragte und selbst zuerkannte Einmischung in die Angelegenheiten anderer!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt genug Leute, die unseren Sozialstaat ausnutzen. Leiden müssen immer die falschen Leute darunter. Ich kannte auch jemanden, die jahrelang angegeben hatte, alleinerziehende Mutter zu sein. Hatte aber einen Freund, der noch dazu schwarz arbeiten gegangen ist. Sie hat sich auÃerdem Unterhalt aus der Unterhaltsvorschusskasse bezahlen lassen, trotzdem dass Kind im wöchentlichen Wechsel bei dem Vater und bei ihr lebte.
Als das Jugendamt an den Vater rantrat, um das Geld zurückzuverlangen, ist das alles aufgeflogen.
Bei solchen Leuten ist das schon OK, das solche Stichproben gemacht werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Beamten haben inkorrekt gehandelt und können :
1 . sich nicht auf "Unkenntniss" oder "Versehentlich" herausreden .
2 . wegen "Hausfriedensbruch" angezeigt werden .
Der Mitbewohner kann die Beamten einlassen , ihnen gemeinsam genutze Räume zeigen , aber keinesfalls dürfen die Beamten die Privaträume Deiner Schwester ohne deren Erlaubnis bzw. ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl betreten .
Ich würde die Sache keinesfalls auf sich beruhen lassen ! Beamtenwillkür MUSS Einhalt geboten werden !
Wir haben die sogen. "DDR " hinter uns !
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- SecretsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Vom Bauchgefühl würde ich sagen, dass es nicht zulässig war, aber warum wird zu solchen Mitteln gegriffen?
Bedankt Euch an dieser Stelle mal an all die Sozialschmarotzer, die zu Unrecht Leistungen vom Staat kassieren und damit denjenigen das Leben schwer machen, die zu Recht einen Anspruch haben.
- vor 1 Jahrzehnt
ohne die zustimmung deiner schwester hätten sie sicherlich nicht ihre privaten räume besichtigen dürfen!!!
normalerweise muss sie nämlich unterschreiben, dass sie damit einverstanden ist!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
der Fehler liegt beim Mitbewohner, die vom Amt haben eben gefragt und man hat sie gelassen. Oder die vom Amt hätten sich "so" Zutritt verschafft.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ohne die betoffene Person sicher nicht.
Der Mitbewohner hätte sie nicht reinlassen dürfen.
- vor 1 Jahrzehnt
Anzeigen so etwas ist nicht in ordnung,was bilden sich die herrn ein einfach in wohn zu kommen.
Bringe das vor gericht und verlange schadensersatz.
Schlimmer als in der DDR und unter Hitler.
- vor 1 Jahrzehnt
Ist nicht erlaubt und sie sollte Einspruch machen. Den Vorgesetzten verlangen und ihm klar machen das ihre Privatphäre verletzt wurde . Ist rechtswidrig was die gemacht haben.